Kreis Mettmann Es fehlen altengerechte Wohnungen

Kreis Mettmann · Der Kreis Mettmann hat den aktuellen Senioren- und Pflegeplan vorgelegt. Demnach steigt der Anteil der Senioren.

Bei deutlich sinkender Einwohnerzahl wird der Kreis Mettmann bis zum Jahr 2040 einen stark wachsenden Anteil an Senioren erleben. Das geht aus dem jetzt vorgelegten "Senioren- und Pflegeplan 2017" hervor. Danach wird sich der Anteil der Menschen über 80 Jahre verdoppeln. Die Zahl von Frauen und Männern im Alter zwischen 65 und 80 wird sich um mehr als 16 Prozent erhöhen. Vor der Kommunalen Konferenz für Gesundheit, Alter und Pflege wies Kreisdirektor Martin M. Richter auf den enormen Handlungsbedarf hin, der sich seiner Meinung vor allem für die kreisangehörigen Städte ergibt. Denn bei altersgerechten Wohnungen, den öffentlichen Verkehrsverbindungen und bei Begegnungsstätten für ältere Menschen gebe es noch viel zu tun.

"Wer als Stadt derzeit allein den Bau von Einfamilienhäusern betreibt, plant am künftigen Bedarf vorbei", warnte Richter in einer sehr deutlichen Ansage. Zugleich machte er deutlich, dass der Kreis Mettmann und die kreisangehörigen Städte in den zurückliegenden Jahren bereits einiges auf den Weg gebracht hätten. Grundsätzlich sei es der Wunsch der Senioren, so lange wie möglich in den bekannten vier Wänden und im angestammten Umfeld selbstbestimmt leben zu können. Darauf habe man mit einem deutlichen Anstieg der ambulanten Pflegeangebote reagiert: Im Jahr 2011 lag deren Anteil bei rund 65 Prozent. Vier Jahre später hatte sich der Anteil auf mehr als 70 Prozent erhöht. Demgegenüber gibt es laut dem Pflegeplan derzeit in keiner kreisangehörigen Stadt eine Lücke bei der stationären Pflege. Auch die Pflegeberatungen der Städte zeigten keinen akuten Handlungsbedarf an, heißt es.

Völlig anders sieht es bei den Hilfen für Senioren aus, die noch in ihrer eigenen Wohnung leben. Bereits seit acht Jahren listet das Programm "ALTERnativen 60 plus" in einer regelmäßig aktualisierten Broschüre die Anbieter von "Haushaltsnahen Dienstleistungen im Kreis Mettmann". In der derzeit aktuellen Ausgabe finden sich 88 Anbieter, von denen bisher 20 ein Qualitätssiegel tragen, das es für regelmäßige Fortbildungen gibt.

Dieses Siegel werde 2018 abgeschafft, da sich gesetzliche Grundlagen geändert haben. Vor allem die Anforderungen an die Basis-Qualifikation der Mitarbeiter wurden angehoben. Ob ein Anbieter den neuen Anforderungen genügt, werden Nachfragende künftig daran erkennen, dass die Angebote den Vermerk "Leistungen mit der Pflegekasse abrechenbar" tragen.

Gegen die Vereinsamung der überwiegend allein oder in Zwei-Personen-Haushalten lebenden Alten sollen die bislang 41 Seniorenbegegnungsstätten weiterentwickelt werden, die mit Kreismitteln gefördert werden. Bereits jetzt gilt, dass die Angebote nicht einfach nur einem "weiter so wie gehabt" folgen. Die Begegnungsstätten sollen in die Quartiersarbeit der Städte eingebunden werden. Und nach Möglichkeit auch an Wochenenden öffnen.

Schließlich regt der Kreis Mettmann an, sich mehr um pflegende Angehörige zu kümmern. Deren Einsatz und Qualifikation müsse gestärkt werden. Auch seien die Interessen der pflegenden Angehörigen bei allen künftigen Planungen für Senioren stärker als bisher zu berücksichtigen.

(RP)
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