Mettmann Erneut in Haft

Mettmann · Bei Prozessbeginn war der Angeklagte Raimund Günter S. auf freiem Fuß, weil der Zeitraum bis zum Prozess länger als sechs Monate gedauert hatte.

Festgenommen wurde der Angeklagte in der Tatnacht am 28. Februar 2009. Am 1. März wurde er in Untersuchungshaft genommen. Am 24. Juli ist die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft bei der 5. Großen Strafkammer eingegangen. Am 6. August 2009 wurde das Verfahren wegen Überlastung der Kammer auf die 3. Große Strafkammer übertragen. Die nun zuständige Strafkammer forderte ein Schusswaffengutachten an, das die Staatsanwaltschaft bisher nicht hat anfertigen lassen. Am 16. September 2009 hob das Oberlandesgericht den Haftbefehl vom 1. März auf, da die sechsmonatige Frist für die Haft abgelaufen war. Seitdem war der Angeklagte auf freiem Fuß.

Am 4. Juli 2011 wird Raimund Günter S. wieder in Haft genommen, da er zum Prozessbeginn nicht erschienen war, sondern in ein Krankenhaus gegangen war.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort