Wülfrath Entschädigung für Waschstraßen-Opfer

Wülfrath · Die Frau, die vor der Anlage ausstieg und später von ihrem Auto überrollt wurde, erhält in einem Vergleich 25 000 Euro.

In einem außergerichtlichen Vergleich haben sich der Anwalt einer heute 71-jährigen Frau und die Versicherung einer Wülfrather Waschstraße auf eine Entschädigung geeinigt. 25 000 Euro erhält die Frau, die am 1. August vergangenen Jahres bei einem Unfall in einer Waschstraße In der Fliethe schwer verletzt worden war. Sie war ausgestiegen, bevor der Wagen in den Reinigungsbereich rollte. Als sie ihr Fahrzeug am Ausgang wieder in Empfang nehmen wollte, war sie vom eigenen Auto überfahren worden.

Die damals 70-Jährige war mit ihrem VW Passat auf das Gelände der Waschanlage gefahren. Eigentlich bleiben Kunden bei der Fahrt durch die Waschstraße im Fahrzeug sitzen, während das Auto die verschiedenen Stationen wie Reinigung und Trocknen durchläuft. Am Ende können die Fahrer den Motor wieder anschalten, einen Gang einlegen und losfahren.

An besagtem Tag aber nicht. Die ältere Dame hatte darum gebeten, nicht im Auto sitzen bleiben zu müssen und stattdessen am Ende der Waschanlage auf den Wagen warten zu können. Sie wollte danach wieder einsteigen. Dies, so habe der Mitarbeiter der Waschstraße gesagt, habe aber auf eigene Gefahr zu geschehen, sagte die Dame später. Als die Frau in ihren Wagen einsteigen wollte, nahm das Unglück seinen Lauf. Beim Versuch, sich hinter das Steuer zu setzen, stürzte die Dame, wurde von ihrem eigenen Fahrzeug überrollt und der Passat rollte in einen geparkten Geländewagen. Schwer verletzt musste die 71-Jährige per Hubschrauber in eine Duisburger Unfallklinik geflogen werden.

"Wir sind froh, dass wir ein Jahr nach dem Unfall diese außergerichtliche Einigung direkt erzielt haben", sagt der Anwalt der 71-Jährigen, Markus Matzkeit. Noch heute leide seine Mandantin physisch und psychisch unter den Folgen des Unfalls, sagt der Rechtsanwalt.

Der Vergleich besagt laut Matzkeit unter anderem, dass die Schuldfrage für den Unfall zu gleichen Teilen dem Betrieb der Waschanlage und der Frau zuzuordnen ist. Trotz der Mitschuld erhalte seine Mandantin immerhin 25 000 Euro Entschädigung: 20 000 Euro als Schmerzensgeld und 5000 Euro für den Schaden an ihrem Fahrzeug.

Ein Mitarbeiter der Waschstraße muss sich im November vor dem Amtsgericht Mettmann wegen eines mutmaßlichen Fehlverhaltens vor Gericht verantworten.

Er soll ihr mit dem Hinweis auf "eigene Gefahr" erlaubt haben auszusteigen und dann könne sie am Ende der Waschstraße auf das Auto warten.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort