Dieter Kalesse "Ein Verkauf ist nicht ausgeschlossen"

METTMANN Über die Zukunft des leer stehenden Hauptgebäudes am Benninghof und das Verhältnis zwischen der Stiftung Hephata und der Stadt Mettmann sprachen wir mit dem Hephata-Pressesprecher Dieter Kalesse.

METTMANN Über die Zukunft des leer stehenden Hauptgebäudes am Benninghof und das Verhältnis zwischen der Stiftung Hephata und der Stadt Mettmann sprachen wir mit dem Hephata-Pressesprecher Dieter Kalesse.

Welche Pläne gibt es für das als Folge der Dezentralisierung Hauptgebäude?

DIETER KALESSE Ziel der Stiftung Hephata ist es, das Gebäude einer sinnvollen Nutzung zu zuführen, denn auch ein leer stehendes Gebäude muss in Stand gehalten werden und verursacht Kosten.

Derzeit gibt es für die Nutzung eine Zweckbindung als Heil- und Bildungseinrichtung. Behindert das Ihre Pläne?

Kallesse Es gab konkrete Interessenten, die den Altbau zu Wohnraum für Bürger umgestalten wollten. Dies konnte nicht geschehen, weil der Nutzung für Wohnzwecke nicht zugestimmt wurde.

Sie sind an die Stadt mit dem Wunsch herangetreten, Wohnrecht zu schaffen. Warum?

KALESSE Eben aus dem vorgenannten Grund, dass im Altbau Wohnraum entstehen sollte.

Das Wohnrecht wurde seitens der Stadt verwehrt, weil es zu Auflagen in Sachen Lärmschutz führen würde. Hephata ist Eigentümerin der Ländereien und kann sich der Ansiedlung von Gewerbe verweigern. Daraus entsteht eine Situation, in der man sich blockiert. Zudem scheint in Folge der Debatte um die Unterbringung von Flüchtlingen das Verhältnis Hephata/Stadt sehr unterkühlt zu sein. Sehen Sie einen Ausweg aus dem Dilemma?

KALESSE Von welchem Dilemma reden Sie? Bezogen auf die Unterbringung von Flüchtlingen hatten die Stadt Mettmann und die Stiftung Hephata unterschiedliche Standpunkte. Dazu kann es bei Verhandlungen immer kommen. Das ist kein Dilemma. Die Stiftung Hephata ist bezogen auf die Stadt Mettmann jederzeit gesprächsbereit und an einer guten und verlässlichen Zusammenarbeit sehr interessiert. Nach unserem Kenntnisstand wird um den Benninghof in absehbarer Zeit kein Gewerbegebiet entwickelt.

Welche Verpflichtungen zur Erhaltung ergeben sich aus den Denkmalschutzauflagen?

KALESSE Es kann nur im Sinne aller - sowohl der Stadt Mettmann, wie der Stiftung Hephata - sein, denkmalgeschützte Gebäude nicht verfallen zu lassen.

Sollte sich die Situation nicht entspannen, wären Sie gezwungen ein Gebäude aus Denkmalschutzgründen zu erhalten, das Sie nicht nutzen können?

KALESSE Wie gesagt, suchen wir nach einer sinnvollen Nutzung des Gebäudes.

Gibt es Überlegungen, das Gebäude an einen Investor zu verkaufen?

KALESSE Bezogen auf eine sinnvolle Nutzung ist ein Verkauf nicht ausgeschlossen.

DIE FRAGEN STELLTE SABINE MAGUIRE

(magu)
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