Erkrath Dreck und Trinkgelage stören Anlieger

Erkrath · Am Sandheider Markt häufen sich die Beschwerden. Der Bürgermeister sieht keine Möglichkeit einzugreifen.

"Es sind keine bösen Menschen", sagt Boris Tay, Anwohner des Sandheider Marktes. Dennoch stören sie, die Männer und Frauen mit Bier- und Schnapsflaschen, die gerade in der wärmeren Jahreszeit Bänke, Mäuerchen und Treppen bevölkern und mit zunehmendem Alkoholgenuss lauter lamentieren und sich auch mal käbbeln.

Achmed Omeirat hat gerade mit seiner Familie das Restaurant La Perla mit hübscher Außenterrasse an der Sandheider Straße aufgemacht. "Wir sind dabei, uns einen neuen Kundenkreis zu erschließen", sagt er, "aber in dieser schlechten Umgebung geht das nicht."

Viele Anwohner in der Sandheide haben die Nase voll, auch wenn die Trinker noch nie jemandem etwas getan haben. Anwohnerin Marianne Dalmus schaut jeden Abend von ihrem Schlafzimmer aus auf die Zechkumpane, die fröhlich johlen und sie und ihre alte Mutter um den Schlaf bringen. Über Aufforderungen, leiser zu sein, würden sie nur lachen. Manchmal seien sogar Kinder mit dabei, die zusähen, wie die Mutter "sich einen hinter die Binde kippt , sagt Dalmus. Ralf Dalmus und Helga Regenbrecht klagen über die Trinker, die in die Ecken urinieren — besonders auch am Waldrand, wo sie jeder sehen könne — und ihren Dreck hinterließen.

Für 1,6 Millionen Euro hat man ihr Subzentrum hübsch hergerichtet, darauf sind die Sandheider stolz und befürchten nun, dass es mit den "ungeliebten Gästen" nach nur einem Jahr langsam bergab geht. "Ein generelles Alkoholverbot ist die einzige praktische Möglichkeit, gegen diese Situation vorzugehen", sagt Bürgermeister Arno Werner auf Anfrage. Doch das gibt es nicht. Früher hatten die Gemeinden die Freiheit, Satzungen zu erlassen, nach denen das Trinken im öffentlichen Raum verboten war, sagt Werner.

Dagegen wurde geklagt — und zwar mit Erfolg. "Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat festgestellt, dass der Alkoholkonsum draußen grundsätzlich zulässig sei und die Städte nicht eingreifen dürfen", sagt Werner. Trinken gehöre zu der freien Entfaltung der Persönlichkeit, hieß es. "Diese Rechtsprechung ist nicht ganz abwegig", sagt Werner. "Stellen Sie sich vor, es sitzt jemand mit einem Bier beim Sonnenuntergang auf den Rheinwiesen. Soll da sofort das Ordnungsamt eingreifen?" Ähnlich sei es mir den jungen Leuten im Bavierpark, die dort mal ihr Bierchen mit Fruchtgeschmack genießen, oder am Bouleplatz, wo das Spiel schon mal von einem Weinchen begleitet wird. "Das ist dann stilvoll. Wo soll man da die Grenze ziehen?", fragt Werner.

Natürlich kontrolliere das Ordnungsamt den Sandheider Markt. "Eine ständige Präsenz ist aber nicht möglich. Das wäre viel zu aufwändig. Wir können uns schließlich nicht mit dem Fernglas hinter die Büsche legen", sagt Werner. Sollte es jedoch zu Lärmbelästigung kommen, sei das Ordnungsamt in 20 Minuten da. "Ich glaube, es geht hier weniger um das Trinken der Menschen, als um die Störung im Gesamtbild. Da kann man nichts dran ändern. Selbst auf der Düsseldorfer Kö könnte man diese Menschen nicht vertreiben — mit dem Argument, sie passten nicht ins Bild." Dass die Gemeinde über das Ordnungsbehördengesetz die Möglichkeit zum Durchgreifen gegen Trinker im öffentlichen Raum hat, wie Peter Urban von der SPD meint, zweifelt der Bürgermeister an.

(RP)
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