Kommentar Die Rechtsfrage ist zweitrangig

Unabhängig von den rechtlichen Fragen in dem Asylverfahren, bleibt eines festzuhalten: Im Falle einer Abschiebung würde die Familie auseinandergerissen werden, falls die Ehefrau aus medizinischen Gründen in Deutschland bleiben darf. Die Kinder sind hier geboren, hier integriert. Sicherlich gibt es Wirtschaftsflüchtlinge, die unser System missbrauchen. Aber in diesem Fall sieht das anders aus: Die Bemühungen des Vaters, einen Job zu finden, waren bislang erfolglos. Auch hier könnte geholfen werden. Der Familie ein Bleiberecht aus humanitären Gründen zu gewähren, ist zu verantworten. Die Kinder brauchen beide Eltern in Mettmann.

Christoph Zacharias

(RP)
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