Mettmann/Erkrath/Wülfrath Das haben sich die Politiker verdient

Mettmann/Erkrath/Wülfrath · Vor kurzem wurde die Verordnung über die Entschädigungen für Mitglieder kommunaler Vertretungen geändert. Die Erhöhung gilt in ganz NRW. In Mettmann, Erkrath und Wülfrath gibt es aber noch Sonderregelungen.

Als einer der ersten Tagesordnungspunkte hat der Erkrather Rat in der kommenden Woche eine "Änderung der Hauptsatzung" auf dem Programm. Hinter der unscheinbaren Aufmachung verbirgt sich ein Wort-Monstrum: "Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse" kurz EntschVO genannt. Darin ist geregelt, wie hoch die Ratsmitglieder monatlich "entschädigt" werden. Die Summen sind in allen Städten gleich, doch es gibt noch Stellschrauben, an denen die Städte ein wenig drehen können. Denn in Mettmann und Wülfrath wird auch noch Verdienstausfall bezahlt, wenn die Politiker Ausschusssitzungen wahrnehmen.

Für alle Städte gilt: Jedes Ratsmitglied erhält pro Monat 173,80 Euro als Aufwandsentschädigung. Dazu kommen 17,80 Euro pro Sitzung, ob im Ausschuss oder Rat selbst, der meist nur alle sechs Wochen tagt, in den Ferien auch mal gar nicht.

Sitzungsgelder können die Ratsmitglieder aber auch bei Teilnahmen an Fraktionssitzungen erhalten. Dazu reicht es theoretisch, wenn sich der Fraktionsvorsitzende mit seinem Stellvertreter trifft. Gezahlt werden Sitzungsgelder auch für die Teilnahme an Arbeitskreisen.

Der erste Stellvertreter des Bürgermeisters erhält im Monat 791,40 Euro, der zweite Stellvertreter 395,70 Euro. Hat eine Partei im Rat mehr als zehn Sitze, bekommen die Fraktionsvorsitzenden im Monat zusätzlich 791,40 Euro. Sind es weniger, bleiben: 527,60 Euro. Auch wer nicht in den Rat gewählt wurde und etwa als "sachkundiger Bürger" an Ausschuss-Sitzungen teilnimmt wird entschädigt. 23 Euro werden pro Teilnahme an einer Sitzung bezahlt. Es gibt allerdings Einschränkungen: Wenn der Fraktionsvorsitzende gleichzeitig stellvertretender Bürgermeister ist, dann wird nur eine - und zwar die höhere Entschädigung ausgezahlt.

Hinzu kommt: In fast allen Parteine ist es so, dass die Ratsmitglieder nicht alle Beträge für sich allein behalten können. Über den so genannten "Mandatsträger-Sonderbeitrag" leisten sie monatlich Abgaben an ihre Parteien. Um mal eine Größenordnung zu nennen: Das können bei einem Ratsmitglied zwischen 30 und 60 Euro im Monat sein. Selbstverständlich müssen die Ratsmitglieder die Entschädigungen auch versteuern, dazu gibt es allerdings eine gewisse Freigrenze. Das gilt in Mettmann: Rats- und Ausschussmitglieder können für die Sitzungen zusätzlich einen Verdienstausfall von 12,50 Euro pro Stunde beantragen. Der Höchstsatz liegt hier bei 50 Euro am Tag. Die Zahl der maximal zu entschädigenden Sitzungen der Fraktionen ist auf 15 begrenzt.

Das gilt in für Erkrath: Die Zahl der maximal zu entschädigenden Fraktionssitzungen ist auf 20 im Jahr beschränkt.

Das gilt in Wülfrath: In Wülfrath werden bis zu 26 Sitzungen der Fraktion im Jahr bezahlt. Sachkundige Bürger erhalten Geld für bis zu 12 Sitzungen im Jahr. Der Regelstundensatz für Verdienstausfall liegt bei 15 Euro. Selbstständige können einen höheren Satz bis maximal 25 Euro/Stunde beantragen, müssen ihn aber schriftlich glaubhaft machen.

Wer einen Haushalt mit mindestens zwei Personen führt und weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitet, erhält mindestens einen Regelstundensatz. Kinderbetreuungskosten für Jungen und Mädchen unter 14 Jahren können erstattet werden. Kreistag: 341, 40 Euro

(RP)
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