Verhaltensregeln im Kreis Mettmann Corona-Kontaktsperre – das dürfen wir jetzt noch

Mettmann · Seit Montag gilt die einheitliche Rechtsverordnung des Landes, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Dennoch gibt es Unsicherheiten. Ein Ordnungsamtsleiter im Kreis Mettmann beantwortet viel gestellte Fragen.

 Spätestens seit Verhängung der Kontaktsperre wirken Mettmanns Straßen wie ausgestorben. Trotzdem gibt es immer noch viele offene Fragen.

Spätestens seit Verhängung der Kontaktsperre wirken Mettmanns Straßen wie ausgestorben. Trotzdem gibt es immer noch viele offene Fragen.

Foto: Alexandra Rüttgen

Darf ich jetzt noch auf die Straße? Ja, es besteht keine Ausgangssperre, lediglich der Kontakt zu anderen Personen ist beschränkt worden.

Was passiert, wenn ich zufällig jemanden treffe – darf ich mit ihm reden? Ja, wenn Sie allein unterwegs sind und eine weitere Person treffen. Sind Sie bereits in Begleitung, dann ist ein kurzes „Hallo, wie geht’s?“ sicherlich unproblematisch. Aber halten Sie dennoch ausreichend Abstand (1,5 bis 2 Meter) und beschränken Sie das Gespräch auf ein Minimum. Telefonieren Sie stattdessen lieber.

Was passiert, wenn ich mit meinen Kindern eine andere Mutter mit ihrem Kind treffe? Ein solches Treffen ist unzulässig, weil mehr als zwei Personen zusammen kommen, die nicht in einer häuslichen Gemeinschaft leben.

Darf ich im Wald oder im Park spazieren gehen oder Fahrrad fahren? Ja, selbstverständlich. Frische Luft tut immer gut.

Was passiert, wenn ich einen Rohrbruch habe? Dürfen Handwerker noch ausrücken? Ja. Handwerker und Dienstleister können ihrer Tätigkeit mit Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen weiterhin nachgehen. Ausgenommen sind nur solche, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann.

Wenn mein Auto kaputt geht – wird es noch repariert? Ja, die Übergabe und spätere Rückgabe des Fahrzeugs in der Werkstatt ist unbedenklich und zeitlich nur von kurzer Dauer, beachten Sie den Mindestabstand. Lieferanten und Großhändler dürfen noch verkaufen und liefern.

Darf ich meinen Geburtstag zu Hause mit Freunden feiern? Rechtlich ja. Aus Solidarität allen anderen Menschen gegenüber sollte aber darauf verzichtet werden. Vergessen Sie bitte nie, dass insbesondere diese Form von Zusammenkünften, die über einen längeren Zeitraum stattfinden, das Übertragungsrisiko enorm steigern.

Darf ich weiterhin zu meiner Physiotherapie gehen? Therapeutische Berufsausübungen, insbesondere von Physio- und Ergotherapeuten, bleiben gestattet, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliches Attest nachgewiesen wird und strenge Schutzmaßnahmen vor Infektionen getroffen werden.

Meine hochbetagte Mutter muss zum Arzt – darf ich Sie hinbringen? Ja.

Darf ich mit meiner Laufgruppe Joggen gehen? Nur wenn die Gruppe aus maximal zwei Personen besteht.

Darf ich meinen mobilen Friseur kommen lassen? Nein. Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere von Friseuren, Nagelstudios, Tätowierern, Massagesalons), sind untersagt.

Essen gehen kann ich nicht mehr – darf ich mir Speisen bestellen und abholen? Darf ich sie mir liefern lassen? Ja und ja. Wichtig: Der Verzehr von „verpackten“ To-go-Speisen ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt. Das Liefern bestellten Essens nach Hause ist zugelassen.

Was passiert, wenn mich das Ordnungsamt beim Plausch mit zwei Nachbarn entdeckt? Da es sich nicht um eine zwingend notwendige Zusammenkunft handelt, machen sich die Beteiligten strafbar und müssen dementsprechend mit Geldbuße und/oder Freiheitsstrafen rechnen. Sein Sie vernünftig und zeigen sich solidarisch!

Welche Strafen gibt es? Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt.

(tobi)
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