„Geheimdienstliche Agententätigkeit“: Mitarbeiter von AfD-Politiker Krah offenbar wegen Spionage festgenommen
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Wülfrath Clees will von der Stadt 60 000 Mark

Düsseldorf · Hat Uwe Clees der Stadt Wülfrath vor rund 20 Jahren mit 60 000 Mark aus der Bredouille geholfen? Er sagt Ja, die Stadt sagt Nein. Der Rechtsstreit zwischen der C+W Bauträgergesellschaft und der Stadt ist nun beim Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf gelandet. Das Landgericht hatte 2006 die Schadensersatzklage abgewiesen. Da ging es noch um über 200 000 Euro. C+W ging in Berufung. Nach einem „richterlichen Hinweis“ des OLG beschränkte Clees seine Forderung auf 60 000 Mark.

Ausgangspunkt der „uralten“ Geschichte war das Halfmann-Gelände an der Düsseler Straße. Dort hatte Jakob Halfmann (verstorben) Pferde gehalten und eine Kneipe geführt. Wegen Überschuldung leitete seine Bank die Zwangsversteigerung ein. Um den Grundstückswert festzustellen, fragte ein Rechtspfleger bei der Stadt nach und erhielt die Auskunft, es handele sich um eine „Hippenwiese“. Doch es war kein Acker-, sondern Bauerwartungsland.

Die Fehlinformation führte dazu, dass bei der Versteigerung ein deutlich geringerer Betrag erzielt wurde. Die Empörung Wülfrather Bürger über die Behandlung des „armen Halfmann“ steigerte sich dadurch, dass zur erfolgreichen Bietergemeinschaft auch der Vorstand der Gläubigerbank gehörte. Bankchef Dr. Kindermann hatte zusammen mit dem 1989 verstorbenen Wülfrather Steuerberater Günter Möller die „Hippenwiese“ erworben.

Halfmann-Gelände

Neben dem öffentlichen Ärger drohte der Stadt ein Amtshaftungsanspruch. Der Stadtrat beauftragte deshalb die Verwaltung, das Halfmann-Gelände für 1,14 Millionen Mark zu kaufen. Von da an haben C+W und Stadtvertreter unterschiedliche „Erinnerungen“. Angeblich sollen Kindermann/Möller 1,2 Millionen Mark verlangt haben. Die fehlenden 60 000 Mark will Clees aus dem Verkaufspreis von Tiefgaragenplätzen am Wareplatz an die beiden abgetreten haben. Die Stadt kaufte für 360 000 Mark die Plätze von Clees. Sie wurden für den neuen Lebensmittelmarkt im Schankohaus gebraucht, für den die Stadt die Baugenehmigung erteilt hatte, obwohl die Stellplätze noch nicht nachgewiesen waren.

Doch keiner der Zeugen bestätigte das „Dreiecksgeschäft“. Entweder sie wussten gar nichts davon oder sie erinnerten sich nach zwei Jahrzehnten nicht mehr. Gehört wurden der frühere Stadtdirektor Dr. Heinz Puls, der damalige 1. Beigeordnete Harald Krebs, der ehemalige CDU-Fraktionsvorsitzende Gerd Rammes und Michael Möller (Sohn von Günter Möller). Krebs sagte, er wisse nichts von einer Abtretung von 60 000 Mark. Dies wäre auch nicht nötig gewesen, da der Rat auch mehr 1,14 Millionen bewilligt hätte, um Halfmanns Ansprüche zu befriedigen und die leidige Geschichte zu beenden.

Nur Kopie – kein Original

Auch die Kopie einer Gesprächsnotiz, die Clees vorlegte, brachte keine Klarheit. Sie trägt Unterschriften von Puls und Krebs und soll beinhalten, dass C+W 5000 Quadratmeter des Halfmann-Geländes (heute Wülfrath-Süd) von der Stadt kaufen kann – als Gegenleistung für die „abgetretenen 60 000 Euro“. Beide angeblichen Unterzeichner sagten, nie eine solche Vereinbarung getroffen zu haben. Ihre Nachfolger im Rathaus hätten vergeblich nach dem Original der Notiz geforscht. Laut Krebs beinhaltet die mit „12. Februar 1987“ datierte Kopie den Fehler, dass er als 1. Beigeordneter bezeichnet wird, dies aber erst Monate später geworden sei.

Das Gerichte vertagte die Verhandlung. In der nächsten Sitzung soll Wolfgang Peetz gehört werden. Der frühere Liegenschaftsamtsleiter war für die Abwicklung der städtischen Grundstücksgeschäfte zuständig.

(RP)
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