Bürgermeisterwahl in Mettmann Was Wähler zur Stichwahl wissen sollten

Mettmann · Briefwahl ist auch diesmal möglich, die Wahl nur mit Personalausweis auch. Wir beantworten die wichtigsten Fragen mit Blick auf den 27. September.

 Die Stimmzettel zur Kommunalwahl: In Mettmann hatten für die Wahl am Sonntag knapp 8000 Wahlberechtigte Briefwahl beantragt.   Foto: dpa

Die Stimmzettel zur Kommunalwahl: In Mettmann hatten für die Wahl am Sonntag knapp 8000 Wahlberechtigte Briefwahl beantragt. Foto: dpa

Foto: dpa/Friso Gentsch

Seit vergangenem Sonntag steht fest: Die Mettmanner müssen in einer Stichwahl entscheiden, wer ihr neuer Bürgermeister wird. Keiner der vier Kandidaten holte die absolute Mehrheit, vorne lagen allerdings die von CDU und SPD nominierte Sandra Pietschmann (41 Prozent) und der unabhängige Amtsinhaber Thomas Dinkelmann (27,6 Prozent). Auch für die Stichwahl, die für Sonntag, 27. September, angesetzt ist, können Wähler Briefwahl beantragen.

Wie geht das jetzt mit der Briefwahl? Laut Stadtverwaltung erhalten Bürger, die bereits am Sonntag per Briefwahl ihre Stimme abgegeben haben, automatisch in den nächsten Tagen die Briefwahl-Unterlagen für die Bürgermeister-Stichwahl. Ein weiterer Antrag soll nicht nötig sein. Wahlberechtigte, die in den vergangenen Wochen ihre Stimme per Direktwahl im Briefwahlbüro abgegeben haben, wurden als Briefwähler registriert und erhalten die Briefwahlunterlagen ebenfalls automatisch per Post. Wer ausschließlich für die anstehende Stichwahl die Unterlagen für die Briefwahl beantragen möchte, kann das per E-Mail an wahlen@mettmann.de oder schriftlich an den Bürgerservice der Kreisstadt Mettmann, Neanderstr. 85, 40822 Mettmann, erledigen. Erforderlich hierfür sind Name, Anschrift und Geburtsdatum des Wahlberechtigten.

Was ist mit der Wahlbenachrichtigung? Alle Wähler sollten am vergangenen Sonntag ihre Wahlbenachrichtigung für den Fall einer Stichwahl zurückerhalten haben. Ist dies nicht geschehen, ist die Stimmabgabe im Wahllokal nach Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments möglich. Im Wahllokal ist aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes erforderlich.

Kann man zur Direktwahl wieder ins Briefwahlbüro gehen? Auch für die Stichwahl gibt es wieder die zentrale Möglichkeit der Direktwahl im Briefwahlbüro in der Neandertalhalle. Die Direktwahl ist von Donnerstag, 17. September, bis Freitag, 25. September, möglich. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen, genügt die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments. Das Büro an der Gottfried-Wetzel-Straße ist montags bis mittwochs von 8 bis 12 sowie von 13.30 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr und freitags bis 12 Uhr geöffnet. Eine Ausnahme: Am Freitag, 25. September, ist das Briefwahlbüro zusätzlich von 13.30 bis 18 Uhr geöffnet. Auch dort müssen Wähler eine Maske tragen.

(cka)
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