Verkehr in Mettmann Erste Beschwerden zum Bürgerbus
Mettmann · Er wird „Bus“ genannt, ist aber tatsächlich ein Auto. Deshalb gelten für den BüBu auch die Pkw-Regeln, etwa mit Anschnallpflicht. Und sind die acht Plätze des BüBu belegt, ist er voll – Stehplätze gibt es nicht.
Seit Jahresbeginn ist er in Betrieb, der lang ersehnte Bürgerbus. „Die Zahlen entwickeln sich gut“, freut sich Bodo Nowodworski als Vorsitzender des BüBu-Vereins über die Resonanz. Was den einen freut, ärgert den anderen: Die ersten Fahrgäste beschweren sich, nicht mitfahren zu können. Das allerdings hat seinen Grund: er wird zwar „Bus“ genannt, ist aber straßenrechtlich ein Pkw – und entsprechend gelten die Pkw-Vorschriften. Das trifft auch beispielsweise auf Anschnallpflicht zu, die auf jedem der acht Plätze besteht.
Sie gilt auch für diejenigen, die in einem Rollstuhl mitfahren. „Wer Hilfe braucht, bekommt die vom Fahrer“, beschreibt der Vorsitzende Unterstützung beim Ein- und Ausstieg und der vorschriftsmäßigen Befestigung des Rollstuhls. Kleinkinder werden in entsprechenden Kindersitzen, wovon zwei Varianten im BüBu vorgehalten werden, angeschnallt und mitgenommen. Die Mitnahme von Hunden erfolgt in Absprache mit Fahrer und anderen Fahrgästen. Der Dackel sei sicher nie ein Problem, die Dänische Dogge könnte es sein, führt Bodo Nowodworski aus.
Die acht Sitzplätze sind zu „Spitzenzeiten – frühmorgens nimmt die Anzahl der Fahrgäste Richtung Mittag stark zu, nachmittags ist ein weiteres Hoch zu verzeichnen –“ schnell weg. „Und wenn der kleine Bus voll ist, ist er voll. Es gibt keine Stehplätze“ wie im ÖPNV, „das ist verboten“. Ist bereits ein Kinderwagen an Bord, wird es platztechnisch schwer, auch einen Rollstuhl zu transportieren. Ähnliches gilt für sperriges Gepäck – mitgenommen werden kann immer nur, wofür es Platzkapazitäten gibt.
Klar wäre ein Gefährt mit mehr als acht Sitzplätzen angesichts der Nachfrage schön. Dann wäre der BüBu aber nicht mehr mit dem handelsüblichen Pkw-Führerschein steuerbar, dann wäre eine andere Lizenz notwendig. Und dann könnten nicht mehr Ehrenamtler den BüBu nach einer entsprechenden Ausbildung nebst Fahrprüfung lenken, es würden andere Voraussetzungen für den Busführerschein gelten. Apropos Fahrer: „Wir versuchen weiter, Menschen als Fahrer unseres Bürgerbusses zu begeistern“, sagt Nowordworski. Wie das genau geht, erklären die Mitglieder des Vereins gerne.
„Wir beobachten und notieren, wie sich der Bürgerbus entwickelt“, sagt Bodo Nowodworski über das noch junge Verkehrsmittel. Regelmäßig nehmen sich die BüBussler Zeit, an Info-Ständen zu informieren, zuletzt am Marktsamstag. „Das ist immer eine gute Atmosphäre, in der viele Fragen geklärt werden können.“ Beispielsweise, warum keine der drei Kleeblattschleifen des BüBu zum Friedhof führt: „Weil hier zwei Linien der Rheinbahn verkehren.“