Mettmann Betrunkener Fahrgast soll Taxischeibe demoliert haben

Mettmann · Vor dem Landgericht Wuppertal wurde die Berufung verhandelt. Der Angeklagte gab zu, betrunken gewesen zu sein.

Ein gebürtigen Libanese, der seit langem in Deutschland lebt und nach "privaten Schicksalsschlägen" in einer Wülfrather Flüchtlingsunterkunft gestrandet ist, stand jetzt vor Gericht. Der 43-Jährige soll in Mettmann die Scheibe eines Taxis demoliert haben, weil ihn der Taxifahrer nicht mitnehmen wollte. Aus seiner notorischen Trinkerei machte er keinen Hehl und auch an diesem Abend sei er erklärtermaßen nicht bei Sinnen gewesen. Was damals genau passiert sei, wisse er nicht mehr.

Das Amtsgericht Mettmann hatte ihn im vergangenen Herbst zu drei Monaten Freiheitsentzug mit Bewährung verurteilt und nun wurde am Wuppertaler Landgericht die Berufung verhandelt. Auf der Anklagebank saß ein heiterer Angeklagter, der gleich schon verkündete, er würde jede Strafe annehmen. Anklagen wegen Menschenhandels und wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hatten ihn zwischenzeitlich schon im Gefängnis einsitzen lassen. Dazu gibt es eine längere Liste von Bewährungsstrafen. Ohne Umschweife ließ der Mann durchklingen, wie gut das Verhältnis zu seinem Bewährungshelfer sei und das er nichts dagegen habe, von ihm noch länger begleitet zu werden. Sein Leben sei eine einzige Aneinanderreihung von Verfehlungen und Strafen - da könne er nur noch trinken, um das alles zu ertragen.

Diese Taxi-Geschichte allerdings, für die er hier vor Gericht stehe, könne er einfach nicht verstehen. Der Taxifahrer sei ein guter Freund gewesen und niemand habe damals Anzeige erstattet. Man habe nur die Polizei hinzu gerufen, um die Sache später seiner Haftpflichtversicherung melden zu können. Dass die Beamten auf dem Formular angekreuzt hatten, dass Strafanzeige erstattet werden soll, kann sich keiner der Beteiligten erklären. Das wiederum war jedoch ohnehin längst egal, weil die Staatsanwaltschaft die Sache im öffentlichen Interesse verhandelt wissen wollte.

"Wenn ich sauer gewesen wäre, hätte ich nicht nur gegen die Scheibe geschlagen, sondern das ganze Taxi zerlegt", sagte der Angeklagte zu den Vorwürfen. Auch wenn das vielleicht nicht die beste Verteidigungsstrategie gewesen sein mag: Man kam als unbeteiligter Beobachter nicht umhin, seine Geschichte für glaubhaft zu halten. Denn in der Frontscheibe des Taxis war nur ein kleiner Riss zu sehen, von dem niemand wirklich weiß, ob er nicht schon vorher dort hätte festgestellt werden können. Der Mann war sturzbetrunken, wildes Herumgestikulieren in Richtung der Frontscheibe schloß er nicht aus - vorsätzliches Handeln wollte er sich hingegen nicht unterstellen lassen.

Zwischenzeitlich stand auch noch die Möglichkeit des versuchten Versicherungsbetruges im Raum, weil der Angeklagte gemeinsam mit dem Taxifahrer und dem Besitzer des Wagens vereinbart hatte, die Sache seiner Versicherung zur Begleichung des Schadens von 1000 Euro zu melden. Dafür hatte er angegeben, bei einem Bremsmanöver unangeschnallt und versehentlich mit den Armen von innen gegen die Scheibe gedrückt worden zu sein. Die Versicherung verweigerte die Schadensregulierung. Weil der Angeklagte die Berufung zurückzog, kamen auch keine neuen und möglicherweise erhellenden Details hinzu. Das Urteil des Amtsgerichtes Mettmann, das dem Angeklagten nun weitere zwei Jahre mit seinem Bewährungshelfer beschert, wurde bestätigt.

(RP)
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