Mettmann Benninghof-Bewohner vor Gericht

Mettmann · Der 55-Jährige soll einen geistig behinderten Mitbewohner (53) im Oktober 2013 im Streit erwürgt haben.

 Vor dem Landgericht Wuppertal muss sich derzeit ein Bewohner des Benninghofs wegen Totschlags verantworten.

Vor dem Landgericht Wuppertal muss sich derzeit ein Bewohner des Benninghofs wegen Totschlags verantworten.

Foto: dj-

Der Vorfall erschütterte im vergangenen Oktober ganz Mettmann, besonders aber die Menschen, die auf dem Benninghof der Stiftung Hephata leben und arbeiten: Ein 55-jähriger Bewohner soll seinen geistig behinderten Mitbewohner (53) im Streit erwürgt haben. Seit gestern läuft am Landgericht Wuppertal die Hauptverhandlung.

Wie der Vorsitzende Richter Robert Bertling zum Auftakt betonte, handelt es sich nicht um ein Strafverfahren, denn auch der mutmaßliche Täter ist geistig behindert. Er hat daher keine Strafe, wohl aber die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie zu erwarten. Zur Sache äußerte er sich gestern nicht.

In der Antragsschrift, die der Staatsanwalt verlas, heißt es, der Beschuldigte soll das Opfer im Zustand der Schuldunfähigkeit bis zum Ersticken gewürgt haben, nachdem es ihn fortwährend gestört habe. Der 55-Jährige leide unter anderem an einer Form der Intelligenzminderung und verfüge über eine verminderte Frustrationsschwelle, so dass eine künftige Fremdgefährdung befürchtet werde. Momentan ist der gebürtige Velberter in der Klinik des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) in Essen untergebracht.

Am ersten Prozesstag hörten die Richter und die beiden Schöffen zunächst die Aussagen der Benninghof-Aushilfe, die das Opfer in seinem Zimmer fand, sowie den Mitarbeiter, der den Mann wohl als letzter lebendig gesehen hat. Fast anderthalb Stunden lang dauerte die Vernehmung der jungen Frau, die zunächst den typischen Tagesablauf im betreuten Wohnen beschrieb. Die Erziehungsheilpflegehelferin sprach von normalen Streitigkeiten, die hin und wieder zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer vorgekommen seien.

Am Morgen des Auffindens der Leiche sei der mutmaßliche Täter sehr aufgebracht gewesen über die dauernden Störungen am Vorabend durch seinen Mitbewohner, der Probleme beim Wasserlassen und mit Durchfall gehabt habe. Unmittelbar nachdem sie das Opfer in seinem Zimmer entdeckt hatte, verständigte die Mitarbeiterin die Polizei. Aufgrund der äußerlichen Anzeichen sei sie noch von einem epileptischen Anfall als Todesursache ausgegangen - einige Wochen zuvor hatte der 53-Jährige deshalb auf der Intensivstation eines Krankenhauses gelegen.

Da der Notarzt vor Ort die Todesursache jedoch nicht feststellen konnte, ordnete die Staatsanwaltschaft Wuppertal die Obduktion der Leiche an. Diese ergab, dass der Mann durch "stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Hals" gestorben war. Unklar ist noch, ob und welche Rolle ein früherer Mitbewohner des Beschuldigten in der Angelegenheit spielt. Sie sollen eine homosexuelle Beziehung miteinander gehabt haben.

Der 55-Jährige soll sich zudem vor etwa einem Jahr vor der Kinder- und Jugendeinrichtung des Benninghofes entblößt haben und durfte sein Wohnhaus deshalb nach 22 Uhr nicht mehr verlassen. Ebenfalls ungeklärt ist, warum die Hauseingangstür offen stand, als der Mitarbeiter der Spätschicht nach dem Rechten schaute. Die Verhandlung wird am Dienstag, 6. Mai, am Landgericht fortgesetzt.

(doe)
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