Fünf Familien eingezogen Baumängel in Flüchtlingsunterkunft an der Sportanlage

Mettmann · Es gibt Baumängel in der neuen Asylunterkunft. Noch immer fehlt bezahlbarer Wohnraum in der Kreisstadt.

 Anfang September wurden die Außenanlage der neuen Flüchtlingsunterkunft gebaut, jetzt wohnen die ersten Familien in Metzkausen.

Anfang September wurden die Außenanlage der neuen Flüchtlingsunterkunft gebaut, jetzt wohnen die ersten Familien in Metzkausen.

Foto: Dietrich Janicki

Die ersten fünf Familien sind in die neue Flüchtlingsunterkunft an der Sportanlage Auf dem Pfennig eingezogen. Darunter sind auch Ehepaare mit Kindern, die bereits in einer anderen Unterkunft in Mettmann gewohnt haben, aufgrund der dortigen Enge aber nach Metzkausen umgezogen sind.

Ein Problem: "Es fallen Küchenfliesen von der Wand", sagte Fachbereichsleiterin Ute Piegeler im Integrationsausschuss. Es gebe deswegen eine "Auseinandersetzung mit der Baufirma", doch man sei zuversichtlich, das Problem binnen drei Wochen gelöst zu haben.

Derzeit leben 558 geflüchtete Menschen in der Kreisstadt. 330 von ihnen sind Asyl-Antragsteller, Geduldete sowie "Folgeantragssteller". Das bedeutet: Grundsätzlich kann man nach Ablehnung des ersten Asylantrags einen zweiten "Folgeantrag" stellen. In den meisten Fällen setzt sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) jedoch mit der Begründung des Antrags nicht auseinander, sondern entscheidet, dass sich die "Sach- und Rechtslage" im Vergleich zum ersten Verfahren nicht geändert hat und deshalb auch keine neue Prüfung stattfinden muss. Das heißt: Der Flüchtling muss ausreisen.

Gegen die Ablehnung, ein Asylfolgeverfahren vorzunehmen, kann der Asylbewerber vor Gericht klagen. Ziel des Antrags ist, dass das Gericht anordnet, dass mit der Abschiebung gewartet wird, bis es über die Klage entschieden hat. Und diese Entscheidung kann bis zu einem Jahr dauern. Die Zahl der Menschen in Mettmann, die abgeschoben wurden, freiwillig ausreisten, beziehungsweise mit unbekanntem Ziel verzogen sind, beträgt seit Juni rund 20 Personen.

Rund 235 von den 558 geflüchteten Menschen in Mettmann haben mittlerweile eine Anerkennung. Das bedeutet: Sie dürfen arbeiten und Steuern bezahlen. Und: "Sie haben die Möglichkeit, auf dem freien Markt in Mettmann Wohnungen zu finden, deren laufende Kosten im Rahmen der Angemessenheitsobergrenzen vom Jobcenter übernommen werden", sagt Sozialamtsleiter Marco Sucic. Aber: Es fehlen solche Wohnungen in Mettmann.

Nächstes Problem: Die Wohnsitzauflage oder Residenzpflicht. Die Wohnsitzauflage gilt grundsätzlich für das Bundesland, in dem der Flüchtling sein Asylverfahren durchlaufen hat. Personen, die in Nordrhein-Westfalen ihr Asylverfahren durchlaufen haben, müssen nach Erhalt eines Schutzstatus für drei weitere Jahre in NRW und in der Stadt, wo sie vor dem 1.1. 2016 gewohnt haben, bleiben. Mettmann muss deshalb noch weitere 40 Menschen aufnehmen. Vermutlich wird diese Wohnsitz-Regelung wieder aufgehoben: Denn: Flüchtlinge wurden dadurch von ihren Verwandten getrennt, zum Teil sogar von ihren Ehepartnern.

Sie müssen länger als erforderlich in Notunterkünften leben, weil sie nicht einfach eine Wohnung in einer anderen Stadt suchen können. Beispiel: In Wuppertal gibt es zahlreiche freie Wohnungen, doch die Mettmanner Flüchtlinge müssen in Mettmann bleiben. Bei den Familienzusammenführungen ist laut Sucic mit einem Anstieg zu rechnen. Nachziehen dürfen nur Ehepartner und minderjährige Kinder. Und: Der Lebensunterhalt muss gesichert und es muss ausreichend Wohnraum vorhanden sein. Derzeit ist die Zusammenführung bis Februar 2018 ausgesetzt. Aber: "Mittelfristig werden wir eine weitere Unterkunft bauen müssen", sagt Piegeler.

(RP)
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