Interview Karl Tymister „Auch Kleinbetriebe können Kurzarbeit anzeigen“

Mettmann · Der Chef der auch für Mettmann zuständigen Arbeitsagentur beantwortet Fragen über Kurzarbeit.

 Karl Tymister, Chef der Agentur für Arbeit Mettmann

Karl Tymister, Chef der Agentur für Arbeit Mettmann

Foto: Agentur für Arbeit Mettmann

Mettmann Mein Betrieb kann nicht mehr oder nicht mehr vollständig arbeiten. Kann Kurzarbeit angezeigt werden?

Tymister Ja, im Zusammenhang mit der Corona-Krise kann Kurzarbeit in zwei Fällen angemeldet werden: Zum einen aus wirtschaftlichen Gründen, zum Beispiel, wenn Zulieferungen ausbleiben oder Bestellungen storniert wurden. Zum anderen aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses, zum Beispiel, wenn die vorübergehende Schließung angeordnet wurde.

Muss der ganze Betrieb von Kurzarbeit betroffen sein?

Tymister Nein, mindestens zehn Prozent der beschäftigten Arbeitnehmer müssen einen Ausfall des Bruttolohns von mehr als zehn Prozent haben. Das kann auch nur einen Teil des Betriebes betreffen.

Ist die Betriebsgröße wichtig?

Tymister Nein. Auch Kleinbetriebe können Kurzarbeit anzeigen, sofern mindestens ein Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt wird. Minijobber haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Was muss ich als Arbeitgeber meinen Mitarbeitern sagen?

Tymister Bei Anzeige der Kurzarbeit muss die Zustimmung des Mitarbeiters vorliegen. Sofern ein Betriebsrat besteht, ist dessen Zustimmung einzuholen.

Was ist bei Azubis zu beachten?

Tymister Arbeitgeber können für Nachwuchskräfte erst nach Ablauf von sechs Wochen Kurzarbeitergeld beantragen.

Wie muss das angezeigt werden?

Tymister Durch den Arbeitgeber bis zum Ende des Monats, in dem mit Kurzarbeit begonnen wird - bei der Arbeitsagentur, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat.

Welche Fristen sind zu beachten?

Tymister Unternehmen im Kreis Mettmann, die für März Kurzarbeit beantragen möchten, müssen die Anzeige bei der Agentur für Arbeit Mettmann bis 31. März eingereicht haben. Hierbei zählt der Eingang bei der Agentur. Die Anzeige kann per Fax, per Post, per e-Mail oder online im eService gestellt werden.

Wer zahlt das Kurzarbeitergeld?

Tymister Kurzarbeitergeld zahlt die Bundesagentur für Arbeit. Die Auszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber in Vorkasse. Auf Antrag erstattet die Arbeitsagentur dem Arbeitgeber dann diese Auslagen zuzüglich der Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) jeden Monat nachträglich.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

Tymister Rund 60 Prozent des Nettolohns für die ausgefallenen Stunden. Wer mindestens ein Kind mit Anspruch auf Kindergeld hat, bekommt rund 67 Prozent des Nettolohns.

Wann kann ich die Abrechnung für das Kurzarbeitergeld einreichen?

Tymister Alle, die Kurzarbeit angezeigt haben, können die Auszahlung von Kurzarbeitergeld beantragen und die Abrechnung einreichen.

Telefonisch können sich Arbeitgeber an die kostenfreie Servicenummer 0800 45555-20 oder per Email (mettmann.arbeitgeber@arbeitsagentur.de) an den Arbeitgeber-Service wenden.

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