Kreis Mettmann Arztbesuch: Rechte der Patienten

Kreis Mettmann · Verbraucherzentrale rät: IGEL-Leistungen genau unter die Lupe zu nehmen.

Zahlen oder nicht zahlen? - das ist die Frage für viele Kassenpatienten beim Arztbesuch. Von Augeninnendruck-Messung über Thrombose-Check bis hin zur Krebsvorsorge: Ärzte dürfen zusätzliche Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden, als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) anbieten.

Dabei handelt es sich um Behandlungs- und Untersuchungsmethoden, die oft medizinisch nicht notwendig sind. Ärzte bezeichnen diese Extras als empfehlenswert und halten die Hand auf. Patienten reagieren verunsichert und zahlen den verlangten Betrag. "Um einem Arzt, der Selbstzahlerleistungen anbietet, mehr auf Augenhöhe zu begegnen, müssen gesetzlich Versicherte umschwenken und sich nicht länger nur als Patienten verstehen, sondern auch als Kunden des Gesundheitsmarkts auftreten. Dazu ist es nötig, dass sie ihre Rechte kennen", erklärt Andreas Adelberger von der Velberter Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW.

Bei aufdringlicher Werbung oder Problemen mit der Behandlung oder Abrechnung können sich Patienten an ihre Krankenkasse oder an eine Patientenberatungsstelle wenden. Das Beschwerdeforum "www.igel-ärger.de" der Verbraucherzentrale NRW nimmt ebenfalls Beschwerden über aggressive Werbemethoden, unangemessenes Verhalten der Praxisangestellten, Kostenwahnsinn und mangelhafte ärztliche Beratung schriftlich entgegen.

Tipps: Patienten sollten sich durch aufdringliche Werbung oder persönliche Ansprache nicht bedrängen lassen, sondern sich stattdessen außerhalb der Praxis ausführlich - etwa übers Internet oder bei ihrer Krankenkasse - über die offerierten Behandlungsmethoden informieren. Auskünfte von Sprechstundenhilfen oder die Aushändigung von Aufklärungsmaterial sind kein adäquater Ersatz für eine ärztliche Beratung. Patienten sollten immer auf einem persönlichen Gespräch mit dem Arzt bestehen.

www.igel-ärger.de

(RP)
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