Corona-Krise im Kreis Mettmann Arbeitsagentur von Anfragen überrollt

Mettmann · Auskünfte drehen sich vor allem um Kurzarbeit. Unternehmer sind verunsichert.

 Karl Tymister ist Chef der Agentur für Arbeit Mettmann.

Karl Tymister ist Chef der Agentur für Arbeit Mettmann.

Foto: Agentur für Arbeit Mettmann

Durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus herrscht auf dem Arbeitsmarkt derzeit Ausnahmezustand. Das verunsichert nicht nur viele Arbeitnehmer und Arbeitsuchende, sondern auch viele Arbeitgeber. Die Agentur für Arbeit in Mettmann hat zwar ihre Türen für den Publikumsverkehr geschlossen, doch stehen die Mitarbeiter telefonisch und via E-Mail für alle Fragen bereit, die sich derzeit wie eine Flut über die Mitarbeiter ergießen.

Fallen alle persönlichen Gesprächstermine aus? Häufige Fragen der Arbeitnehmer betreffen die Arbeitslos- oder Arbeitsuchendmeldung. Sie ist derzeit nur telefonisch möglich. Nach Wiedereröffnung werden Kunden zur Nacherfassung der persönlichen Meldung eingeladen.

Sind auch Betriebe im Kreis Mettmann von Kurzarbeit betroffen? Ja, auch Fragen zur Kurzarbeit werden den Mitarbeitern der Arbeitsagentur zurzeit oft gestellt. Was die Kurzarbeit betrifft, sind viele Arbeitgeber jedoch vollkommen überfordert. „Viele kleine Unternehmen hatten bisher noch nie etwas damit zu tun“, weiß Pressesprecherin Claudia John.

Ist die Betriebsgröße entscheidend, um Kurzarbeit beantragen zu können? Nein. Auch Kleinbetriebe können Kurzarbeit anzeigen.

Was muss ich meinen Mitarbeitern sagen? „Bei Anzeige der Kurzarbeit muss die Zustimmung des Mitarbeiters zur Durchführung und zum Umfang der Kurzarbeit vorliegen. Sofern ein Betriebsrat besteht, ist dessen Zustimmung einzuholen“, erklärt John.

Muss der ganze Betrieb von Kurzarbeit betroffen sein? „Nein, mindestens zehn Prozent der beschäftigten Arbeitnehmer müssen einen Ausfall des Bruttolohns von mehr als zehn Prozent haben“, sagt die Pressesprecherin. Das kann auch nur einen Teil des Betriebes betreffen, etwa bei Schließung einer Abteilung wegen Corona-Verdacht.

Wer zahlt das Kurzarbeitergeld? Kurzarbeitergeld zahlt die Bundesagentur für Arbeit. Die Auszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber in Vorkasse an seine Beschäftigten. Auf Antrag erstattet die Arbeitsagentur dem Arbeitgeber dann diese Auslagen zuzüglich der Sozialversicherungsbeiträge jeden Monat nachträglich.

Wie muss die Kurzarbeit angezeigt werden und wann? Kurzarbeit muss durch den Arbeitgeber bis zum Ende des Monats angezeigt werden. „Unternehmen im Kreis Mettmann, die für März Kurzarbeit beantragen möchten, müssen die Anzeige bei der Agentur für Arbeit Mettmann bis 31. März eingereicht haben. Hierbei zählt der Eingang bei der Agentur. Die Anzeige kann per Fax, per Post, per E-Mail oder online im eService gestellt werden“, sagt Claudia John. Derzeit sind im Kreis Mettmann vor allem das Hotel- und Gaststättengewerbe, die Industrie, der Einzelhandel, Friseure und Handwerker von Kurzarbeit betroffen.

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wurden Sammelnummern eingerichtet. Die Arbeitgeber können sich an den kostenlosen Arbeitgeber-Service, Telefon 0800 45555-20, oder per E-Mail: mettmann.arbeitgeber@arbeitsagentur.de, wenden. Arbeitnehmer können die zusätzliche Sammelnummer für die Agentur für Arbeit, Telefon 02104 9293-10, oder das Jobcenter, Telefon 02104 14163-222, anrufen.

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