Mettmann „Feuerwehrlärm ist Körperverletzung“

Mettmann/ratingen · Anwohner in Mettmann fordern Feuerwehr auf, den Einsatz des Martinshorns zu reduzieren. In Ratingen gibt es nur wenige Beschwerden.

 Eine Drehleiter der Ratinger Feuerwehr bei einer Einsatzfahrt. In Ratingen gab es bislang nur wenige Beschwerden über zu viel Lärm.

Eine Drehleiter der Ratinger Feuerwehr bei einer Einsatzfahrt. In Ratingen gab es bislang nur wenige Beschwerden über zu viel Lärm.

Foto: RP/Patrick Schüller

Die Diskussion um die Beschwerde von Anwohnern über Martinshörner der Feuerwehr in Mettmann zieht weite Kreise. Das Medieninteresse ist groß, ebenso das Leserecho. Viele erklären sich solidarisch: „Haben den Knall nicht gehört“, postet Andreas J. auf der Facebook-Seite der RP. „Die ticken doch nicht richtig“, zeigt sich Dagmar P. verständnislos. Mettmanns Amtsleiter Feuerschutz und Rettungswesen, Matthias Mausbach, berichtet „von einer großen Vielzahl und fast ausnahmslos positiven Rückmeldungen aus der Bevölkerung in ganz Deutschland“. In Ratingen dagegen seien nur wenige Beschwerden bekannt, betonte Feuerwehrsprecher Jan Neumann.

Ausgelöst hat die Lawine ein Post der Feuerwehr Mettmann am Sonntagnachmittag auf Facebook. Anwohner hatten sich in einer anonymen Mail beschwert. „Sollten jetzt noch ein einziges Mal die Einsatzfahrzeuge in der lautesten Sirenenfrequenz durch die Innenstadt fahren, obwohl weder an der Kreuzung im Zentrum, noch in der Bahnstraße, noch in der verkehrsberuhigten Breite Straße weder Autos noch Fußgänger unterwegs waren (in Bild und Ton festgehalten), erstatten wir (...) Anzeige wegen Körperverletzung“, heißt es in der Mail: „Wir bitten ausdrücklich, die ,Wilden’ noch einmal in Dienstbesprechungen auf den Einsatz der Martinshörner zu schulen“, heißt es weiter, unterschrieben mit „die kranken Anwohner“.

Bürgermeister Thomas Dinkelmann und Matthias Mausbach, Amtsleiter Feuerschutz und Rettungswesen sowie stellvertretender Leiter der Feuerwehr, verteidigen das Vorgehen der Einsatzkräfte: Gesetzliche Vorgaben und die aktuelle Rechtssprechung ließen dem Fahrer eines Einsatzfahrzeugs „nur wenig Spielraum bei der Verwendung des Einsatzhorns“.

Dinkelmann bittet die Bürger um Verständnis: „Die Helfer müssen so schnell wie möglich an den Einsatzort kommen, um Menschen zu retten, Feuer zu löschen und Gefahren abzuwehren. Im Ernstfall zählt jede Sekunde.“ Die Beschwerde in Mettmann ist nicht die erste und einzige dieser Art. Es lasse sich landesweit feststellen, dass die Beschwerdementalität in letzter Zeit zunehme, so Mausbach. Mirko Braunheim, stellvertretender Kreisbrandmeister: Der Verzicht auf das Martinshorn sei „aufgrund der Verkehrslage nahezu unmöglich“.

In Ratingen registriert die Feuerwehr nur hin und wieder mal Beschwerden von Anwohnern über laute Einsatzfahrten  – auch nicht bei den häufigen Einsätzen zu gemeldeten Hochhausbränden in West, zu denen immer mehrere Löschzüge alarmiert werden müssen. Sprecher Jan Neumann sagte, dass man sich bemühe, die Belastungen so gering wie möglich zu halten. Doch die Fahrer seien eigentlich verpflichtet, bei Fahrten mit Sonderrechten Horn und Blaulicht „vom Verlassen der Wache bis zum Einsatzort durchgehend“ zu nutzen. Über die Sonderrechte entscheide allein die Leitstelle. Der Maschinist (Fahrer) trage dann das volle Risiko, wenn er ohne Horn in einen Unfall verwickelt werde. Alles werde vom Fahrtenschreiber aufgezeichnet. In Ratingen kämen zwei Arten zum Einsatz: das Elektrohorn und das sehr laute Presslufthorn. Letzteres werde gewöhnlich vor besonders riskanten Stellen wie Kreuzungen eingeschaltet.

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