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Wülfrath Anleinpflicht am Radweg

Wülfrath · Die Städte Wülfrath, Velbert und Heiligenhaus wollen durchsetzen, dass Hunde am Panoramaradweg an die Leine müssen. Der Wülfrather Umweltausschuss berät darüber und über weitere Anlein-Festsetzungen am 4. September.

Der Panoramaradweg wird nicht nur von Radlern gerne genutzt. Hundebesitzer schätzen die Strecke auch als Gassi-Route mit ihren Vierbeinern. Und genau da liegt ein Problem. Denn bisher dürfen die Tiere auch ohne Leine über den Radweg laufen. In der so genannten "Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Wülfrath" ist vorgegeben, dass Hunde unter anderem auf Verkehrsflächen — und dazu gehören auch Gehwege und Radwege — "nur angeleint ausgeführt werden dürfen".

Aber: Diese grundsätzliche Anleinpflicht gilt nur "innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile". Außerhalb liegende Flächen, zu denen zum großen Teil der Panoramaradweg gehört, sind davon nicht betroffen.

Gefahr für Radfahrer

Dabei sei dort eine Leinenpflicht wichtig, heißt es in der Wülfrather Stadtverwaltung. "Während das Miteinander von Spaziergängern und Radfahrern meist problemlos funktioniert, weil zum Beispiel auf Klingelzeichen oder kurze Zurufe entsprechend auch vorhersehbar reagiert werden kann, kommt es durch freilaufende Hunde immer wieder zu insbesondere für Radfahrer nicht abzuschätzenden und somit gefährlichen Situationen", erklärt die Wülfrather Stadtverwaltung in einer Vorlage für den nächsten Ausschuss für Umwelt und Ordnung.

Die Städte Wülfrath, Heiligenhaus und Velbert wollen daher eine einheitliche Regelung, dass künftig Hunde auf dem Radweg angeleint werden müssen. Velbert will dies in einer Benutzungsordnung festschreiben. Wülfrath und Heiligenhaus planen, die entsprechenden Vorgaben in den Ordnungsbehördlichen Verordnungen anzupassen. Neu aufgenommen werden in Wülfrath auch Friedhöfe. Denn auch dort gilt bislang, dass es nur eine Anleinpflicht in Anlangen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile gibt. Liegt der Friedhof außerhalb, könnte dort bisher jeder Bürger mit seinem Hund Gassi gehen — ohne Leine.

Halter müssen Tüten haben

Die Stadt Wülfrath will zudem explizit erwähnen, dass Hundehalter verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere aufzusammeln und zu entsorgen. Auch in öffentlichen städtischen Gebäuden dürfen Hunde künftig nur noch mit Leine unterwegs sein — auch das ist in Wülfrath bisher nicht ausdrücklich festgeschrieben.

(RP/rl)
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