Wülfrath Abfallgebühren sinken in den nächsten zwei Jahren
Wülfrath · Der Überschuss von fast 98 000 Euro aus dem Jahr 2012 geht in die Kalkulation ein. Jetzt gilt ein Zwei-Jahres-Rhythmus.
Die Abfallgebühren werden künftig auf einen Zwei-Jahres-Rhythmus umgestellt, so dass gleich für zwei Jahre die Gebühren festgelegt werden. Dem Umwelt- und Ordnungsausschuss liegt jetzt die neue Gebührensatzung für 2014 und 2015 vor. Fazit: Die Sätze sinken für alle Abfallentsorgungsarten und -mengen.
Die Betriebsabrechnung für das Jahr 2012 hat bei der Abfallentsorgung eine Überdeckung in Höhe von 97 860 Euro ergeben. Die Stadtverwaltung schlägt deshalb vor, das Ergebnis in voller Höhe in die Kalkulation für die Jahre 2014 und 2015 einzustellen. Aus diesem Grund sinken die verschiedenen Abfallsätze, heißt es in der Ausschussvorlage. Neben dem Überschuss führt außerdem eine Reduzierung der geplanten Personalaufwendungen zu den jetzt verminderten Gebührensätzen.
Restmüllsäcke 13 Säcke kosten jährlich 38,55 Euro (41,07 in 2012), 26 Säcke 77,11 Euro (82,15), 39 Säcke 115,66 Euro (123,22), 52 Säcke 154,21 Euro (164,29). 13 Müllsäcke zusätzlich pro Jahr kosten 38 statt bisher 41 Euro.
Müllgroßbehälter wöchentliche Leerung 40 Liter: 154,21 Euro (164,29); 60 Liter: 231,32 Euro (246,44); 80 Liter 308,42 Euro (328,59); 120 Liter 462,63 Euro (492,88); 240 Liter 925,26 Euro (985,76); 1100 Liter 4240,78 Euro (4518,07) 14-tägige Leerung 40 Liter 77,11 Euro (82,15); 60 Liter 115,66 Euro (123,22); 80 Liter 154,21 Euro (164,29); 120 Liter 231,32 Euro (246,44); 110 Liter 2120,39 Euro (2259,04).
Biotonne 14-tägige Leerung 60 Liter 25 Euro; 120 Liter 50 Euro; 240 Liter 100 Euro 1100 Liter 458,34 Euro. Die Preise für die Biotonnen bleiben unverändert zum Vorjahr.
Um die vom Rat festgesetzten Bioabfallgebühren zu erreichen, muss wieder eine Quersubventionierung über die Restmüllgebühren erfolgen, heißt es in der Vorlage. Dem Rat wird daher vorgeschlagen, von den eigentlich nach der Verteilung auf die Bioabfallentsorgung entfallenden Kosten in Höhe von jährlich 171 538 Euro einen Anteil von 59,3864 Prozent über die Restmüllgebühren abzudecken. Dies entspricht einem Betrag von 101 870 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt damit der subventionierte Anteil. (2012: 65,54 Prozent oder 130 884 Euro).
Die Preise für Sperrgut, Sondermüll, Bauschutt und sperrige Gartenabfälle bleiben in 2014 und 2015 ebenfalls unverändert.