Kreis Mettmann Ab heute gilt im Privatgeschäft nur noch IBAN und BIC

Kreis Mettmann · Am heutigen Montag ist Schluss: Mit IBAN und BIC gelten auch für alle Privatkunden bei Banken und Sparkassen die Regeln des einheitlichen europäischen Zahlungsraumes (Sepa).

Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften dürfen nur noch im Format mit der internationalen Kontonummer IBAN benutzt werden. Alle Zahlungen im alten Verfahren mit einer Bankleitzahl und einer Kontonummer dürfen Banken und Sparkassen dann nicht mehr akzeptieren. Bisher war man seitens der Geldinstitute kulant: Solche Zahlungen von Privatkunden wurden immer in das neue System umgewandelt. Das heißt aber auch: Die alten, oft auch vorgedruckten Überweisungsformulare sind ab heute ungültig. Das Gute: Die meisten Daten der Kunden haben die Institute längst in der neuen Form gespeichert, das Gleiche gilt für Daueraufträge.

Die Kreissparkasse Düsseldorf hat im Kreis Mettmann in Erkrath 12.542, in Heiligenhaus 9.813, in Mettmann 12.133, und in Wülfrath 8.505 Privatgirokonten. Auch bei der Kreissparkasse Düsseldorf hat man sich gut auf die Umstellung vorbereitet. Gelang der Umstieg bei Geschäftskunden dort am 1. Februar 2014 (Aufschub bis 2. August 2014) reibungslos, ist man auch für den Privatkundenbereich ab heute optimistisch, sagt Kreissparkassensprecher Lutz Strenger. Bei Online-Überweisungen und Internetbanking erkennt die Überweisungsmaske auf dem Bildschirm automatisch, ob IBAN eingegeben wurde. Wenn nicht, wird dem Kunden eine separate Konvertierungsmöglichkeit angeboten. Hintergrund hier: Banken und Sparkassen dürfen ab heute keine Kontonummer und Bankleitzahl nach dem altem System anbieten, beziehungsweise deren automatische Konvertierung vornehmen, sagt Strenger.

Doch es gibt praktische Verbesserungen mit der endgültigen Umstellung im Privatkundengeschäft. Die lange Zahlenkolonne, die schwierig war, in Teilstücken einzutragen, wird übersichtlicher. IBAN wird künftig in Viererblocks dargestellt, so dass man in Etappen schreiben kann. Ein zweiter Vorteil: Als Favoriten hinterlegte Empfänger werden bereits automatisch konvertiert. Bei beleghaften Überweisungen gibt Strenger auch klar zu bedenken: Mitarbeiter dürfen ab heute keine Belege nach dem "alten System" mehr annehmen.

Die Kreditinstitute und Verbraucherschützer warnen aber ausdrücklich vor den Folgen. Wenn Kunden die neuen IBAN- und BIC-Zahlen nicht benutzen, würden zum Beispiel Rechnungen nicht bezahlt oder Überweisungen nicht ausgeführt. Die Folgen muss der Kunde tragen. Das Gleiche gilt, wenn dem Verbraucher beim Eintippen der IBAN ein Zahlendreher unterläuft. Landet das Geld dann auf dem falschen Empfängerkonto, muss der Kunde selbst dafür sorgen, dass er das Geld zurückerhält - und dann natürlich das Geld auf das richtige Konto erneut überweisen.

(rei)
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