Mettmann 12 Jahre für Alfred T.

Mettmann · Das Landgericht befindet den Erkrather schuldig, seine Ehefrau mit einem Gummihammer brutal erschlagen zu haben. Vor dem Urteil entschuldigt sich der Angeklagte bei der Familie des Opfers.

Der Erkrather Rentner Alfred T. hat seine Frau mit einem Hammer erschlagen. Die 5. Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts befand ihn gestern des Totschlags für schuldig und verurteilte den Angeklagten zu zwölf Jahren Haft.

In monatelangen Verhandlungen sollte mit der Vernehmung von vielen Zeugen, Gutachtern und Sachverständigen die Wahrheit über die Tötung der Ehefrau des Angeklagten gefunden werden. Zum Tathergang hatte der Angeklagte geschwiegen oder gesagt, er erinnere sich nicht. Am Vormittag plädierten Staatsanwältin Friedel Heuermann, Nebenkläger-Anwalt Oliver Doelfs sowie Verteidiger Malte M. Pohl. Am Nachmittag verkündete Richter Robert Bertling das Urteil.

Staatsanwältin Heuermann hält Alfred T. für voll schuldfähig und forderte für Totschlag 13 Jahre Haft. Die in den Verhandlungen oft diskutierte Affekthandlung lehnte die Staatsanwältin ab. Aggression habe sich aufgebaut, weil das Ehepaar am Vorabend heftig gestritten habe. Außerdem wollte sie dem Angeklagten auch keine tiefere Bewußtseinsstörung zubilligen.

Danach lieferte Anwalt Doelfs sein Plädoyer. Er ist der juristische Beistand des Nebenklägers und Bruders des getöteten Opfers. Auch er hielt die Erinnerungslücken des Angeklagten für nicht nachvollziehbar. Stets habe der Angeklagte lediglich gestanden, was "ohnehin auf der Hand lag". Zur Aufklärung habe er nicht beigetragen.

Die angebliche Verdrängung der Tat sei nicht nachvollziehbar. Vielmehr habe der Angeklagte nach dem Tod seiner Frau strukturiert und überlegt gehandelt. Er habe die Tote eingepackt, Spuren beseitigt und Dokumente verbrannt. Er beantragte, den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Haft zu verurteilen.

Verteidiger Malte Pohl rückte die Erkrankung des Angeklagten in den Vordergrund. Viele negative Beurteilungen führte er auf die fortgeschrittene Depression zurück. Schon Jahre vor der Tat habe er sich vollkommen zurückgezogen und nicht mehr am sozialen Leben teilgenommen. Das habe seine Umwelt zum Teil als Faulheit interpretiert. Der Verteidiger wies den Vorwurf des geplanten Mordes zurück. Vielmehr habe sich die Aggression aufgestaut und im Affekt "entladen". Er forderte eine Strafhöhe, die "deutlich" unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft liege.

Alfred T. entschuldigte sich in seinem letzten Wort bei der Familie seiner getöteten Ehefrau für seine Tat. Aber er erwarte keine Verzeihung, denn er verzeihe sich selbst die Tat nicht. "Was ich getan habe, war so böse", sagte der Angeklagte stockend. Er lege sein Schicksal in die Hände des Richters. Er wolle in Zukunft die Tat aufarbeiten, nicht verdrängen.

(gund)
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