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Meerbusch Wilderei und Waffen

Düsseldorf · Der Landtagsabgeordnete Norwich Rüße (Die Grünen) hegt den Verdacht, dass sich die Betreiberin einer Hundeschule im Meerbuscher Naturschutzgebiet Ilvericher Altrheinschlinge strafbar gemacht hat.

Dass eine Düsseldorfer Jägerin vorschriftswidrig im Naturschutzgebiet Ilvericher Altrheinschlinge eine Hundeschule betrieben hat, ist nach einer Entscheidung des Umweltministers Johannes Remmel (Die Grünen) aktenkundig. Die Frau hat am Rhein unter anderem Hunde an die Schussgeräusche aus ihrem Jagdgewehr gewöhnt. Der Rhein-Kreis Neuss hat ihr die Ausbildung von Jagdhunden sowohl im Naturschutzgebiet als auch auf so genannten Flora-Fauna-Habitat-Flächen untersagt.

Ob die Inhaberin der Hundeschule darüber hinaus auch strafrechtlich belangt werden kann, darüber lässt sich spekulieren. Der Landtagsabgeordnete Norwich Rüße, tierschutzpolitischer Sprecher der Grünen, hegt den Verdacht, dass sowohl ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegen als auch der Tatbestand der Wilderei erfüllt sein könnte. In einer Mail an den Osterather Tierschützer Thomas Nachtigal schreibt der Politiker, "im vorliegenden Fall – Hundeausbildung durch einen kommerziellen Betrieb – liegt ein Verstoß gegen das Waffengesetz klar vor, wenn hier mit einer Jagdwaffe geschossen wurde – egal ob mit richtiger oder Knallmunition. Es könnte daher entsprechend Anzeige erstattet werden."

Die Inhaberin hatte gegenüber der Rheinischen Post erklärt, sie sei Jägerin und habe einen Begehungsschein für das Revier. Das scheint nicht zu stimmen. Freiherr Friedrich von der Leyen erklärte schriftlich: In der Ilvericher Altrheinschlinge lägen die Jagdrechte zum einen bei dem Eigenjagdbezirk Haus Meer, zum anderen bei der Jagdgenossenschaft Ilverich-Langst-Kierst und zum dritten bei der Jagdgenossenschaft Strümp. "In allen drei Revieren ist diese Frau nicht tätig." Die Düsseldorferin habe dort also weder befugt gejagt noch befugt Hunde ausgebildet, meint Nachtigal. Wenn sie dort also auf Enten schieße, sei das nichts anderes als Wilderei, sagt er. Die Büdericherin Sabine Wimmer ist Augenzeugin: "Ich habe die Frau deswegen noch beschimpft, als sie auf eine Ente geschossen hat und einer ihrer Hunde ihr das Tier brachte. Meine Freundin war dabei und kann meine Beobachtungen bestätigen", berichtet Sabine Wimmer.

Ulrich Schmitz von der Unteren Landschaftsbehörde informierte den Meerbuscher Nachtigal, dass er die Angelegenheit wegen der waffenrechtlichen Gesichtspunkte an die Kreispolizeibehörde Neuss weitergeleitet habe. Hinsichtlich des Jagdrechts sei die Untere Jagdbehörde ja bereits von ihm unterrichtet worden. Stadtsprecher Michael Gorgs hatte bereits im Oktober betont, dass sich "über den ordnungsgemäßen Gebrauch der Schusswaffe die Jagdaufsicht ein Bild machen muss".

Verstöße gegen das Waffengesetz sind übrigens – mit Ausnahmen – Offizialdelikte, das heißt die Kripo muss von Amts wegen ermitteln.

Die Inhaberin der Hundeschule war für eine Stellungnahme telefonisch nicht zu erreichen.

(RP)
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