Meerbusch Wenn der Mensch stirbt - wohin mit Tieren?

Meerbusch · Der Meerbuscher Tierschutzverein rät, ein Testament und ein Vermächtnis zu schreiben

 Hartmut Richard ist Gründungsmitglied des Meerbuscher Tierschutzvereins. Er weiß, viele Erben lehnen das Haustier ab. Was dann zu tun ist, verrät er im Gespräch.

Hartmut Richard ist Gründungsmitglied des Meerbuscher Tierschutzvereins. Er weiß, viele Erben lehnen das Haustier ab. Was dann zu tun ist, verrät er im Gespräch.

Foto: Ulli Dackweiler

Viele Menschen verbringen ihren Lebensabend mit einem Haustier. Ob Hund, Katze oder Kanarienvogel — Tiere sind im Alter Wegbegleiter und Partner. Gerade deswegen wünschen sich Senioren, dass ihre Tiere nach ihrem Tod gut versorgt werden. Dass das aber oft nicht klappt, weiß Hartmut Richard. Er ist Gründungsmitglied des Meerbuscher Tierschutzvereins und Mitglied im Vorstand. "Manche Angehörige wollen nicht den Hund oder die Katze von den Großeltern übernehmen. Die Tiere landen im Tierheim", so der Experte. Gemeinsam mit der Rheinischen Post gibt er fünf Tipps, wie Senioren sicherstellen können, dass Fiffi, Mimi und Co. nach dem Tod ihres Besitzers ein Zuhause finden.

1. Informieren Sie Besucher, welche Tiere im Haushalt gehalten werden! Wenn Menschen unverhofft durch einen Unfall oder einen Herzinfarkt aus dem Leben scheiden, bleibt bei Alleinstehenden nicht selten unbemerkt, dass sie ein Tier in der Wohnung halten — scheue Katzen verstecken sich , wenn Fremde in die Wohnung kommen, Hunde warten hinter der geschlossenen Wohnungstür und machen sich nicht immer bemerkbar.

"Schreiben Sie ein Plakat, auf dem alle im Haus oder in der Wohnung lebenden Tiere aufgeführt sind", rät Hartmut Schmidt. "Notieren Sie darauf, ob die Haustiere regelmäßig Medikamente einnehmen müssen." Wird das Plakat in der Wohnung aufgehängt, wird kein Tier übersehen, wenn Angehörige oder Helfer die Wohnung betreten.

2. Schreiben Sie ein Testament! Ein Tier kann in Deutschland grundsätzlich nichts erben. Tiere besitzen keine Rechtsfähigkeit. Es ist aber möglich, im Testament festzulegen, wie ein Tier nach dem Tod seines Besitzers versorgt werden soll.

3. Ergänzen Sie ihr Testament durch ein Vermächtnis! In einem Vermächtnis kann festgelegt werden, dass bestimmte Sachgegenstände (und als solche gelten Tiere in der deutschen Gesetzgebung) einer dritten Person zugeordnet werden. Die so bestimmte Person kann dann mit einer Auflage bedacht werden, um das Vermächtnis zu erhalten. Konkret bedeutet das, dass beispielsweise ein Enkel sich um eine Katze kümmern muss, um das für ihn bestimmte Erbe antreten zu können. Es kann ein Testamentsvollstrecker beauftragt werden, nach dem Rechten zu sehen und nachzuprüfen, ob den Auflagen nachgekommen wird.

4. Auch Tierschutzvereine können im Testament bedacht werden! "Wird der Tierschutzverein Meerbusch als Vermächtnisnehmer genannt, kümmern wir uns darum, dass Haustiere wieder ein liebevolles Zuhause finden", erklärt Hartmut Richard.

Die Tierschützer nehmen den Hund oder die Katze auf einer Pflegestation auf, wo sich Freiwillige in einem familiären Umfeld um die Tiere kümmern. Gleichzeitig wird aber auch nach neuen Herrchen und Frauchen gesucht. Ist diese Bedingung erfüllt, kommt das damit verbundene Vermächtnis immer dem wohltätigen Zweck und dem Erhalt des Tierschutzes in der Stadt zugute, so der 66-Jährige weiter. "Wichtig ist aber die korrekte und vollständige Bezeichnung des Vereins zu nennen — also Tierschutzverein Meerbusch e.V.."

5. Machen Sie Ihr Testament wasserdicht! Der Letzte Wille muss immer handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. "Eine maschinengeschrieben und unterzeichnete Version ist nicht gültig, es sei denn, sie ist notariell beglaubigt", erklärt der Tierschützer.

"Außerdem sollte das Testament nicht zuhause aufbewahrt werden. Wenn es in falsche Hände gelangt, kann es sein, dass es vernichte und der Letzte Wille nicht erfüllt wird", so der Experte weiter. Stattdessen können Testamente gegen beim Amtsgericht Neuss hinterlegt werden. Damit im Todesfall das Testament eröffnet werden kann, wird es beim Zentralen Testamentsregister erfasst.

Am Ende kann also jeder selbst bestimmen, wie es dem liebgewonnen Haustier nach dem eigenen Ableben geht. Wichtig ist, vor all diesen Schritten das offene Gespräch mit den Angehörigen und Erben zu suchen und sie über die Pläne und die Sorge um das Haustier zu informieren.

(anch)
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