Meerbusch Weiter Streit um historischen Reiterhof

Meerbusch · Nach einer Nachfrage der Grünen im Planungsausschuss hat die Verwaltung noch einmal nachgeschaut: Der alte Vierkanthof in Langst-Kierst, auf dessen Areal ein Mehrfamilienhaus gebaut werden soll, steht doch komplett unter Denkmalschutz.

Die Langst-Kierster dürfte diese Nachricht nicht wirklich beruhigen. Zwar wird der geplante Neubau eines modernen Mehrfamilienhauses mit zehn Wohneinheiten und zwölf Parkplätzen auf dem Gelände des historischen früheren Reiterhofs von Heike und Franz-Josef Münker an der Langster Straße so, wie er jetzt geplant ist, wohl nicht umgesetzt werden. Die Verwaltung hat das Vorhaben nach lauten Protesten aus der Nachbarschaft und einer entsprechenden kritischen Anfrage der Grünen im Planungsausschuss noch einmal aus denkmalschutzrechtlicher Sicht unter die Lupe genommen. Eine umfängliche Entwarnung gibt es aber nicht.

Die Gebietsreferentin des Amtes für Denkmalpflege im Rheinland beim Landschaftsverband (LVR) regt zwar dringend an, die Planung zu überarbeiten, hält den Neubau als Mehrfamilienhaus aber weiterhin für umsetzbar. Das teilt die Verwaltung dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften in einer Beschlussvorlage zur nächsten Sitzung am 6. Dezember mit. Zunächst wird dem Gremium allerdings empfohlen, dem Bauantrag für das Mehrfamilienhaus keine denkmalrechtliche Erlaubnis nach Paragraf 9 Denkmalschutzgesetz NRW zu erteilen - weil die gesamte Anlage des alten Vierkanthofs offenbar doch schützenswerter ist, als anfangs kommuniziert wurde.

Vor gut zwei Wochen, bei der letzten Sitzung des Planungsausschusses, hatte Michael Assenmacher, Technischer Beigeordneter und Baudezernent im Meerbuscher Rathaus, noch selbstsicher erklärt, allein das historische Wohnhaus stehe unter Denkmalschutz. Ausschussmitglieder und Zuhörer bezweifelten das. Daraufhin wurde offenbar noch einmal gründlich geprüft. Warum erst jetzt?

Der am 29. April erteilte Vorbescheid beinhaltete auf Antrag des Bauherrn explizit keine Prüfung der denkmalrechtlichen Belange, heißt es in der schriftlichen Erklärung der Stadt an den Ausschuss. Und weiter: "Dies sollte dem nun vorliegenden Bauantragsverfahren vorbehalten bleiben; ein solches Verfahren ist nicht ungewöhnlich."

Bislang, sagt die Verwaltung, sei davon ausgegangen worden, dass nur das Wohnhaus als Denkmal geschützt ist. Dies sei nach nunmehr vorliegenden Erkenntnissen aber nicht der Fall. Vielmehr sei aufgrund der Information des Landschaftsverbands und einer Ortsbesichtigung der unteren und oberen Denkmalbehörde im September die gesamte Vierkanthofanlage als Denkmal im Sinne des Paragrafen 3 Denkmalschutzgesetz NRW eingetragen und in ihrer Gesamtheit schützenswert. Dennoch, heißt es weiter, gehe die Eintragung bis auf das Wohnhaus, dessen Raumstruktur als erhaltenswert erwähnt wird, nicht präzise auf die einzelnen Baukörper der Anlage ein. Schutzziel sei vielmehr die Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes der Anlage.

So kann der nördliche Wirtschaftstrakt von den Experten anscheinend nicht ins 18. Jahrhundert datiert werden. Vielmehr handele es sich um ein nachträglich - wahrscheinlich in den 1960er Jahren - errichtetes Gebäude. Substanziell sei das heutige Stallgebäude dem Wohnhaus, das um 1730 erbaut wurde, nicht gleich zu setzen. Der LVR und die Stadt sind sich deshalb einig, dass vor allem die städtebauliche Figur der Vierkanthofanlage in geschlossener Form geschützt ist.

Auf dieser Grundlage wurde der Abriss des Stallgebäudes am 31. Oktober genehmigt. "Der Neubau, der an diese Stelle tritt, muss allerdings die Rahmenbedingungen der Denkmalpflege erfüllen und zur Erhaltung des Erscheinungsbildes einer geschlossenen Hofanlage beitragen", so die Stadt. "Die Planung des Mehrfamilienhauses in der bisher vorliegenden Form ist nicht denkmalverträglich."

Die Gebietsreferentin des Landschaftsverbandes schlägt deshalb vor, dass der neue Baukörper die Riegelform des Bestandsbaus aufnimmt, der jetzt die Anlage von Norden aus einfasst. Akzeptabel sei dort ein Gebäude auf dem vorgegebenen, rechteckigen Grundriss mit Satteldach und klar gegliederten Lochfassaden, das in der Höhe dem Bestand angepasst wird, heißt es. Der jetzige Entwurf für das Mehrfamilienhaus stelle ein Gebäude dar, das im Grund- und im Aufriss mehrfach gegliedert ist und mit Dachaufbauten und Balkonen den geschilderten Anforderungen widerspricht. Bauvolumen und Höhe seien überdimensioniert. Und: Die Aufteilung der Hoffläche in klar abgegrenzte Bereiche verwische den Charakter einer Hofanlage und könne darum nicht mitgetragen werden. Ein grundsätzliches Nein für den Neubau ist das aber nicht.

Dass sich das Ortsbild mit einem Mehrfamilienhaus an besagter Stelle so oder so verändern würde, räumt auch die Verwaltung ein. "Die Sichtachsen in Richtung Gutshof und Kirche werden eingeschränkt", sagte Michael Assenmacher im Planungsausschuss. Für die Langst-Kierster ist allerdings genau das das Problem. Als mahnendes Beispiel für einen "aufgeweichten" Denkmalschutz wird von Meerbuschern immer wieder der Neubau an der Grabenstraße 26/28 in Büderich genannt. Dort stand zuvor eine historische Villa mit baumbewachsenem Vorgarten.

(RP)
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