Meerbusch Vorsicht: Veranstalter müssen haften

Meerbusch · Wer im kommenden Jahr ein Straßenfest oder ein Fußballturnier plant, sollte drei Monate vorher einen Antrag stellen. Polizei, Feuerwehr sowie das Bauamt müssen rechtzeitig Bescheid wissen. Falls was passiert, der Veranstalter haftet.

 Für Veranstaltungen wie das Schützenfest in Strümp müssen Straßen abgesperrt werden. Die Veranstalter müssen sich die Verkehrsschilder vorher beim Bauhof abholen und selbst aufstellen oder aufstellen lassen

Für Veranstaltungen wie das Schützenfest in Strümp müssen Straßen abgesperrt werden. Die Veranstalter müssen sich die Verkehrsschilder vorher beim Bauhof abholen und selbst aufstellen oder aufstellen lassen

Foto: Ulli Dackweiler

Mal eben ein paar Stühle rausstellen, den Grill aufbauen und frisch gezapftes Bier verkaufen — ein Straßenfest zu veranstalten ist gar nicht so einfach. Denn bevor die erste Wurst verkauft wird, muss die Stadt die Veranstaltung genehmigen. Was bei einem kleinen Straßenfest im Stadtteil noch einfach sein mag, wird bei Groß-Veranstaltungen mit vielen Hundert Teilnehmern wie etwa einem Schützenfest schon komplizierter.

Seit der Katastrophe bei der Duisburger Love-Parade sind in den vergangenen Jahren immer mehr gesetzliche Vorgaben und Sicherheitsanforderungen hinzugekommen, die das Genehmigungsverfahren anspruchsvoller gemacht haben. Polizei, Feuerwehr und das Bauordnungsamt sind mit im Boot — wer eine Tombola veranstaltet, muss sogar einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt vorlegen.

 Klassisches Straßenfest wie hier im Sommer 2013 auf der Anton-Holtz-Straße. Auflagen beachten.

Klassisches Straßenfest wie hier im Sommer 2013 auf der Anton-Holtz-Straße. Auflagen beachten.

Foto: Straßengemeinschaft

Die Stadt Meerbusch stellt Veranstaltern nun einen ganz neu erstellten fünfseitigen Fragebogen zur Verfügung. Veranstalter sollten dort eintragen, ob ein Sicherheitsdienst oder eine Brandwache eingesetzt wird. Ob man die Zahl der Personen, die ein Fest besuchen, kontrollieren kann — auch das möchte die Stadt ganz genau wissen. Und — ganz wichtig: Der Antrag sollte drei Monate vor der Veranstaltung bei der Stadt vorliegen. Wichtig: Falls mal was passiert — in aller Regel haftet der Veranstalter. Wer sich nicht an Auflagen hält, riskiert ein Bußgeld.

 Die Stadt möchte auf einem gezeichneten Plan wissen, wo etwa die Bühne beim Maimarkt stehen wird.

Die Stadt möchte auf einem gezeichneten Plan wissen, wo etwa die Bühne beim Maimarkt stehen wird.

Foto: Dackweiler, Ulli (ud)

"Mit vielen Fragen sind einige Veranstalter überfordert. Das soll aber niemanden abschrecken", sagt Alice Wiegand. Die Referentin des Bürgermeisters wird ab kommendem Jahr die Genehmigungsverfahren zwischen Veranstaltern und Verwaltung koordinieren. "Wir wollen den Meerbuschern konkretere Hilfen an die Hand geben, damit alles glatt läuft", sagt Wiegand. Die Bürger sollen wissen, wer der richtige Ansprechpartner ist und welche Informationen für die Antragstellung benötigt werden. Am Anfang steht — das ist unvermeidlich — das neu erstellte Anmeldeformular, das alle Informationen abfragt, die für eine Veranstaltungsgenehmigung unerlässlich sind. Auf der Internetseite www.meerbusch.de gibt es Antworten auf Fragen. Im Stichwortverzeichnis A-Z finden Interessierte nun unter dem Buchstaben V auch einen eigenen Eintrag zu Veranstaltungen.

"Wir wollen die Veranstalter bei ihren Planungen unterstützen und konkrete Hilfe an die Hand geben", so Alice Wiegand. "Ich habe häufig erlebt, dass viele nicht genau wissen, welche Infos nötig sind". Das sorge für Unsicherheiten bei allen Beteiligten und führe zu unnötigen Nachfragen.

"Und darum wollen wir die Abläufe verbessern." Das Formular, das ab 2014 genutzt werden soll, fragt eine Vielzahl von Details ab. Ob Pyrotechnik eingesetzt wird, ob es eine Bühne gibt, ob Alkohol ausgeschenkt wird und vieles mehr. "Das mag zunächst wie ein Papiermonster erscheinen. Diese Angaben seien aber wichtig, um zu entscheiden, welche Fachbereiche der Verwaltung eingebunden werden müssen und welche Art von Genehmigungen und Gestattungen notwendig sind.

Darum soll sich in Meerbusch nicht der Veranstalter kümmern müssen." Liegen alle Angaben vor, wird alles in der Verwaltung abgewickelt, bis alle notwendigen Bescheide verschickt werden können. Im Einzelfall müssen weitere Behörden eingebunden werden, auch ein Bauantrag kann nötig sein. "Aber auch darüber wird der Veranstalter von uns genau informiert", so Wiegand.

(RP)
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