Meerbusch Vogelgrippe: Stallpflicht im Kreis teilweise aufgehoben

Meerbusch · Das NRW-Umweltministerium hat die wegen der sogenannten Vogelgrippe verhängte Stallpflicht teilweise aufgehoben. Die Lockerung gilt für Kommunen mit weniger als 300 Stück Geflügel pro Quadratkilometer.

Im Rhein-Kreis Neuss sind dies die Städte Dormagen, Korschenbroich, Meerbusch und Neuss sowie die Gemeinde Jüchen. Für Grevenbroich, Kaarst und Rommerskirchen gilt die Stallpflicht weiter. Wie Frank Schäfer, Leiter des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Rhein-Kreises, betont, seien aber nach wie vor die Halter in allen Kommunen zur größten Sorgfalt bei der Hygiene aufgerufen. So sollte Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildgeflügel unbedingt vermieden werden. Das gilt für die Fütterung von Hausgeflügel ebenso wie für die Lagerung von Futter und Einstreu.

(RP)
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