Meerbusch Verwaltung weist Täuschungs-Vorwurf zurück

Meerbusch · Läuft zurzeit ein Verfahren zur Unterschutzstellung der Barbara-Gerretz-Schule als Denkmal oder nicht? Diese Frage sorgt für Ärger zwischen Schulpflegschaft und Schuldezernentin. Die Gerretz-Schulpflegschaft hat Dezernentin Angelika Mielke-Westerlage am Freitag in einem Schreiben an Eltern und Parteien sogar "Täuschung der Politik" vorgeworfen (RP berichtete), was die Dezernentin vehement zurückweist. Auslöser für den Vorwurf der Pflegschaft ist, dass die Dezernentin die Frage nach einem laufenden Denkmalschutzverfahren im Ausschuss verneint hat. Die Schulpflegschaft betonte, dass es beim Landschaftsverband (LVR) aber sehr wohl ein Verfahren gebe, über das die Stadt seit Februar informiert sei. Der LVR habe mitgeteilt, dass die Stadt ihm bereits Bauunterlagen des Schulgebäudes zugesandt habe.

 Dezernentin Angelika Mielke-Westerlage wehrt sich gegen Angriffe.

Dezernentin Angelika Mielke-Westerlage wehrt sich gegen Angriffe.

Angelika Mielke-Westerlage erhielt die Stellungnahme der Schulpflegschaft erst gestern durch die RP. Sie fragte bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt nach. Diese ist für Unterschutzstellungen zuständig. Antwort: "Es besteht kein denkmalrechtliches Verfahren zur Unterschutzstellung als Baudenkmal. Die Gemeinde als örtlich zuständige Untere Denkmalbehörde hat bisher keine Erkenntnisse zu einem eventuellen Denkmalwert des Gebäudebestands und kein Verfahren nach Denkmalschutzgesetz NRW eingeleitet."

Eine Unterschutzstellung kann nur von Eigentümer, Stadt und LVR beantragt werden, nicht von Dritten. Die Untere Denkmalbehörde entscheidet, der LVR sei lediglich Mitwirkender bei Entscheidungen, teilt die Behörde mit.

Fazit der Unteren Denkmalbehörde: "Diese Tätigkeiten des LVR sind keine denkmalrechtlichen Verfahren. Also ist der Vorwurf (wohl in Unkenntnis der denkmalrechtlichen Materie) unberechtigt."

(RP)
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