Politik in Meerbusch Genaue Abrechnung bei Kita-Verpflegung

Meerbusch · Eltern sollen während des Pandemie-Betriebs nur das zahlen, was die Kinder tatsächlich gegessen haben. Der Rat muss dem Vorschlag der Verwaltung noch zustimmen.

 Viele Eltern schicken ihre Kinder während des Pandemie-Betriebs nicht in die Kita, um das Infektionsrisiko zu minimieren.

Viele Eltern schicken ihre Kinder während des Pandemie-Betriebs nicht in die Kita, um das Infektionsrisiko zu minimieren.

Foto: dpa/Georg Wendt

Die Stadt setzt sich dafür ein, dass Eltern, deren Kinder eine der städtischen Kindertagesstätten besuchen, rückwirkend ab Februar nur noch die tatsächlich in Anspruch genommene Verpflegung in Rechnung gestellt wird.

Hintergrund: Während der Pandemie wurde und wird in den Einrichtungen nur ein eingeschränkter Regelbetrieb mit reduzierter Stundenzahl angeboten. Das Land NRW hatte die Eltern parallel dazu aufgefordert, die Kinder – wenn irgendwie möglich – zu Hause zu betreuen, um das Infektionsrisiko zu mindern. Dem Wunsch waren auch in Meerbusch viele Eltern nachgekommen. Entsprechend sank die Teilnahme an der Mittagsverpflegung stark.

„Wir wollen erreichen, dass die Familien nur das bezahlen, was die Kinder tatsächlich gegessen haben“, kündigt Erster Beigeordneter Frank Maatz an. „Nicht zuletzt aufgrund des Vertrauensverhältnisses zwischen Stadt und Elternschaft haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen.“ Zudem fehlten die Argumente, eine pauschale Abrechnung in der inzwischen über ein Jahr andauernden Pandemie fortzuführen.

Der Rat muss dem Vorschlag in seiner Sitzung am 20. Mai noch zustimmen, der Hauptausschuss hat bereits einstimmig sein Okay gegeben. Auch die meisten freien Träger in Meerbusch haben auf Anfragen aus der Elternschaft in diesem Zusammenhang reagiert und den Eltern eine sogenannte Spitzabrechnung oder eine reduzierte Pauschale angeboten. Für die Verwaltung bedeutet diese genaue Form der Abrechnung einen Mehraufwand, den sie aber leisten will. Außerdem hätten bereits alle städtischen Einrichtungen seit Anfang des Jahres aufgezeichnet, welche Kinder an der Verpflegung teilgenommen haben. Eine solche Spitzabrechnung wäre also möglich.

Die entsprechenden Mindereinnahmen sollen am Ende des Jahres im städtischen Haushalt isoliert als coronabedingte Finanzschäden aufgeführt werden. Für den Februar wird ein Einnahmeausfall von 20.000 Euro veranschlagt. Im weiteren eingeschränkten Regelbetrieb ab März geht die Verwaltung von Einnahmeausfällen von rund 8000 Euro aus. Bei einer Schließung der Kitas würde das komplette Verpflegungsgeld von rund 44.000 Euro im Monat zu erstatten sein.

In den städtischen Einrichtungen wird den Kindern, die eine Betreuungszeit von 35 Stunden im Block oder 45 Stunden gebucht haben, ein kostenpflichtiges Mittagessen geboten. Hierfür zahlen die Eltern bisher eine Pauschale von 60 Euro pro Monat, wobei 20 Werktage im Monat und Kosten von drei Euro pro Mittagessen zu Grunde gelegt werden. Bis 2012 wurden den Eltern die Verpflegungsbeiträge für alle entschuldigten Fehltage des Kindes quartalsweise erstattet. Diese großzügige Regelung führte im Ergebnis dazu, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Kindern nur unregelmäßig am Mittagessen teilnahm. Seitdem werden die Beiträge nur dann erstattet, wenn ein Kind infolge von Krankheit oder Urlaub länger als fünf Werktage hintereinander entschuldigt fehlt.

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