Meerbusch UWG kämpft weiter gegen Flachstarts

Meerbusch · Die mobile Fluglärmmessstation an der Straße "Am roten Kreuz" bleibt wohl bis Ende des Jahres. Die UWG fordert vom Flughafen, dass die Ergebnisse auch hinsichtlich des sogenannten Flachstartverfahrens ausgewertet werden.

 Flugzeuglärm belastet viele Menschen in und Lank. Foto: Lufthansa

Flugzeuglärm belastet viele Menschen in und Lank. Foto: Lufthansa

Foto: Büderich

Seit Januar hat Meerbusch eine zweite - mobile - Fluglärm-Messstation, ergänzend zu der am "Rheinpfad". Ursprünglich sechs Monate lang sollte das Gerät an der Straße "Am roten Kreuz", also unmittelbar unter der Startlinie, aufzeichnen, wie groß die Lärmbelastung durch Flugzeuge am Boden in Büderich ist. Jetzt bleibt die Messstation wahrscheinlich bis zum Ende des Jahres stehen. Das, berichtet UWG-Fluglärmexperte und sachkundiger Bürger Lothar Keiser, sei das Ergebnis eines Treffens mit Veronika Bappert, Leiterin der Abteilung "Nachbarschaftsdialog und Immissionsschutz" des Düsseldorfer Flughafens, an dem auch Meerbuschs Technischer Beigeordneter Michael Assenmacher teilgenommen hat.

"Frau Bappert hat zugesagt, dass sie sich für einen Verbleib der Messstation bis Ende 2017 einsetzen will", sagt Keiser. "Das ist die gute Nachricht. Darüber hinaus ist aber weiterhin unklar, was genau die Messstation eigentlich aufzeichnet. Die Frage ist: Wird neben den Lärmwerten auch die tatsächliche Flughöhe erfasst?" Das, sagt Keiser, sei nämlich wichtig, um zwischen Flach- und Steilstart unterscheiden zu können. Zur Erklärung: Beim Flachstartverfahren bleiben die Flieger beim Aufstieg in die Luft deutlich länger nah über dem Boden. "In einer Höhe von etwas 1000 Fuß treffen die Piloten die Entscheidung, ob sie schnell an Höhe gewinnen wollen oder über eine längere Strecke bei nur leichter Steigung Schnelligkeit aufbauen", erklärt Keiser. "Das Flachstartverfahren, das zum Beispiel die deutschen Fluggesellschaften Lufthansa und Air Berlin anwenden, spart zwar Kerosin, bringt aber für die Menschen am Boden ab einer gewissen Höhe eine erhebliche Lärmbelastung mit sich. Heißt: Eine Lärmentlastung gibt es zwar am Rand der Route, über Büderich als ohnehin schon stark belasteten Ortsteil kommt noch ein zusätzliches Schippchen obendrauf." Laut Rechtsprechung, sagt Keiser, sei das gar nicht zulässig. "Das Flachstartverfahren eignet sich auch nach Aussage von Experten vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt nur für wenig besiedelte Gebiete."

Vom Düsseldorfer-Flughafen fordert die UWG deshalb ein konsequentes Einschreiten. Zwar betonten die Verantwortlichen des Airports immer wieder, dass sie keinen Einfluss auf das Startverfahren der Fluggesellschaften haben, das sei nach Informationen der UWG aber falsch, heißt es. "Der Flughafen könnte eine Untersagung des Flachstartverfahrens über Büderich ganz einfach in sein Betriebshandbuch schreiben", sagt Keiser. "Wenn sich die Fluggesellschaften dann nicht daran halten, kann das sanktioniert werden. Der Flughafen wäre damit aus dem Schneider."

Das Wort "einfach" kommt Thomas Kötter, Leiter der Unternehmenskommunikation Düsseldorf Airport, im Zusammenhang mit dem Thema "Flachstart" dagegen nicht in den Sinn. Eine Auswertung der Messergebnisse hinsichtlich des geänderten Startverfahrens sei nicht so ohne weiteres möglich, sagt er. "Hintergrund ist der Umstand, dass die Lufthansa ihr Startverfahren im September 2014 geändert hat und seitdem nur noch ein spezielles Verfahren fliegt. Ein Vergleich von Messungen vor und nach der Änderung des Startverfahrens haben keine wesentlichen Unterschiede in den Maximalpegeln ergeben. Diese Ergebnisse werden aber von der UWG Meerbusch nicht anerkannt." Man werde daher nun die jetzigen Messungen unter anderem hinsichtlich Flughöhe und Maximalpegel und Beitrag zum äquivalenten Dauerschallpegel detailliert auswerten, sagt der Flughafensprecher. "Wir möchten aber gleichzeitig untersuchen, welchen Einfluss etwa die Meteorologie und die Beladung des jeweiligen Flugzeugs haben. Schall breite sich zum Beispiel bei geschlossener Wolkendecke anders aus als bei klarem Himmel. In einer der nächsten Sitzungen der Lärmkommission werden wir das Thema weiter erörtern." Dort, betont Kötter, gehöre das Thema auch hin. "Bei der Bewertung des Startverfahrens muss nämlich auch betrachtet werden, dass es eine Umverteilung der Lärmbelastung ist, bei der es an anderer Stelle auch zu einer Entlastung kommen kann."

Die UWG Meerbusch will jetzt dafür sorgen, dass eine im April vom Bau- und Umweltausschuss beschlossene Sondersitzung zum Thema "Fluglärm" möglichst schnell nach den Sommerferien stattfinden kann. "Die Lanker Bevölkerung ist durch das Flachstartverfahren ebenfalls in hohem Maße betroffen, Einzelschallwerte zwischen 70 und 82 dba sind mittlerweile üblich", sagt Fraktionschefin Daniela Glasmacher. "Es herrscht weiterhin Unverständnis bei den Lanker Bürgern, warum ein Umfliegen westlich oder östlich von Lank nicht von der Politik durchgesetzt wird. Tausende werden durch Fluglärm täglich belastet, anstatt Felder oder Autobahnen und Industriegebiete zu überfliegen."

(RP)
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