Meerbusch Unterführung kommt wohl ein Jahr früher

Meerbusch · Osterath: Nicht erst im Jahr 2020, sondern im Jahr 2019 soll das Kreuzungsbauwerk begonnen werden

Der Bau der Bahnunterführung in Osterath soll nun doch, wie erhofft, im Jahr 2019 beginnen. Mitte nächsten Jahres soll die dazu erforderliche "Eisenbahnkreuzungsvereinbarung" von allen Projektbeteiligten unterzeichnet werden. Das ist das Ergebnis eines Gesprächs, das Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage am Donnerstag mit dem Leiter der Straßen.NRW-Regionalniederlassung Niederrhein, Gerhard Decker, im Rathaus führte.

Vor dem Hintergrund der laufenden Weiterentwicklung des Stadtteils Osterath - auf dem ehemaligen Ostara-Gelände entstehen mehr als 100 Einfamilienhäuser und 168 Wohnungen - hatte Mielke-Westerlage erneut das hohe Interesse der Stadt an einem baldmöglichen Baubeginn erläutert. Decker sicherte zu, dass es Ziel von Straßen.NRW sei, bis Mitte 2016 eine konkrete Bauwerksplanung vorzulegen und die Kreuzungsvereinbarung zu unterzeichnen. Die notwendigen organisatorischen und personellen Ressourcen dafür würden im Landesbetrieb bereitgestellt.

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage nahm die Botschaft mit großer Freude auf: "Ich bin glücklich, dass es nun endlich mit einer positiveren zeitlichen Perspektive weitergeht. Wir haben - wenn alles läuft wie geplant - ein Jahr Zeit gewonnen. Für Osterath ist der Bau der Unterführung unerlässlich." Immerhin liefen die Planungen - mehr oder minder intensiv - schon seit über 30 Jahren, der Planfeststellungsbeschluss für das Großprojekt sei schon seit dem Jahr 2007 bestandskräftig. Weitere Verzögerungen seien gegenüber den Bürgern nicht vertretbar.

Mielke-Westerlage hatte im Vorfeld beim Landesbetrieb darauf gedrängt, die konkrete Planung zu beschleunigen. Dann könne sich auch die Deutsche Bahn AG der Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarung nicht länger verschließen. Mit Straßen.NRW soll nun konkreter diskutiert werden, wie die Baulast der neuen Straßen, Rampen, Rad- und Fußgängerunterführungen im Bereich der Meerbuscher und Strümper Straße sowie in der neuen zentralen Unterführung zwischen der Stadt Meerbusch und dem Land NRW geregelt werden sollen. Nur so werde Klarheit geschaffen, wer welche Kosten zu tragen habe.

(mrö)
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