Meerbusch Todkrankem Bruder geholfen: Betrugsanklage

Düsseldorf · Beihilfe zum Serien-Betrug in 99 Einzelfällen wird einem Staplerfahrer (60) aus Meerbusch am Mittwoch beim Düsseldorfer Amtsgericht angelastet. Damit sein an Aids erkrankter Bruder beim Arzt versorgt werden konnte, soll der Angeklagte dem Bruder jahrelang seine Krankenversicherungskarte überlassen haben.

 Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

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Foto: ddp, ddp

Erst nach dem Tod des Bruders im Juni 2008 fiel der Karten-Trick auf. Den dadurch verursachten Schaden beziffert die Krankenkasse jetzt mit fast 68 000 Euro.

Vor fast zehn Jahren standen die zwei Brüder vor ihrer schweren Grundsatz-Entscheidung. Bei dem Jüngeren, der angeblich nicht krankenversichert war, wurde damals eine Aids-Erkrankung festgestellt. Der Ältere war dagegen Mitglied in einer Krankenversicherung, musste aber fast nie zum Arzt. In seiner Ohnmacht angesichts der unheilbaren Erkrankung des Bruders entschloss sich der Angeklagte laut Ermittlungen dann im Oktober 2003, seinem Bruder die eigene Versicherten-Karte zu überlassen.

Bei der Krankenkasse gab er wenig später an, er habe jene Karte verloren. Als Ersatz bekam er dafür eine Zweitkarte. Rund fünf Jahre lang blieb das alles unentdeckt.

Bei 99 Arztbesuchen merkte niemand, dass der Aids-Kranke unter dem Namen und mit den bisherigen Krankendaten seines gesunden Bruders auftrat und auch behandelt wurde. Für ärztliche Versorgung sowie für Medikamente liefen bei der Krankenkasse im Tatzeitraum insgesamt Rechnungen über 67 663, 72 Euro auf und wurden beglichen.

Bis zum Juni 2008 konnten die Brüder laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ihre Übereinkunft geheim halten. Erst, als der Aids-Kranke starb, fiel der Betrug zu Lasten der Krankenkasse doch auf.

Für die Beihilfe zum jahrelangen Betrug zu Gunsten seines todkranken Bruders droht dem Angeklagten jetzt eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren Haft oder eine Geldstrafe.

(RP)
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