Meerbusch Streit ums Geld

Düsseldorf · Beratungskrise bei den Banken: Der 46-jährige Lank-Latumer Lothar Jösch hat bei der vorzeitigen Rückzahlung eines Baudarlehens unliebsame Erfahrungen gemacht. Jetzt hat er sich einen Anwalt genommen.

Vor zwei Jahren kaufte Lothar Jösch in Kaarst ein Haus und steckte viel Eigenkapital, Arbeit und Energie in die Renovierung des Objekts. Einen Kredit bekam der Lank-Latumer von der Sparkasse Neuss. Das lag nahe, weil das Geldinstitut auch Verkäufer des Objekts war.

Damals war für den 46-Jährigen die Welt noch in Ordnung. Doch das änderte sich für den Inhaber der "Lanker Pommesbud" im Gewerbegebiet In der Loh relativ schnell. Als er das Haus vor wenigen Wochen verkaufte, gab's unerwartet Ärger mit der Sparkasse. Streitpunkt ist die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung. "Ich lass mich nicht als Lügner hinstellen und habe mir einen Anwalt genommen", berichtet Jösch. Dass die Beratung der Banken "jämmerlich" sei, wie die Zeitschrift Finanztest bei einer Untersuchung in 21 Geldhäusern ermittelt habe, könne er nur bestätigen. "Natürlich wollte ich wissen, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ausfallen würde", sagte Jösch. Daraufhin habe er mündlich die Summe 2000 bis 3000 Euro genannt bekommen, später habe sich der stellvertretende Filialleiter mündlich auf 6000 bis 9000 Euro korrigiert. "Das habe ich mit einem Knurren geschluckt und die Summe in meinen Verkaufspreis einkalkuliert", sagt Jösch. Nachdem er jedoch die gesamte Baudarlehenssumme der Kreissparkasse erstattet hatte, habe sie 19533,44 Euro Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.

"Eine entsprechende Auskunft der Bank ist an keine Form gebunden und kann auch mündlich verbindlich sein", sagt Markus Feck, Experte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Allerdings sei die Beweisbarkeit schwierig. "Die Situation ist für den Kunden ungünstig", meint Feck. Vor Gericht könne allerdings eine "Indizwirkung" davon ausgehen, dass – wie in Meerbusch – Lothar Jösch die mündliche Information umgehend Dritten wie seinem Immobilienmakler und seinem Steuerberater mitgeteilt habe. "Die Bewertung solcher Aussagen liegt natürlich im Ermessen des Richters", erklärt Feck.

Raimund Franzen, Sprecher der Sparkasse Neuss, will auf den konkreten Fall nicht eingehen – "das Bankgeheimnis verbietet es". Er bestätigte, dass Mitarbeiter Hinweise zur Höhe solcher Zahlungen geben dürften – allerdings nur unverbindlich. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sei "ganz klar geregelt", sagt Franzen, hänge aber stark vom Zeitpunkt ab.

Dass die errechnete Summe fernab der mündlichen Voraussagen liege und womöglich nicht korekt sei, darauf macht Jöschs Anwalt Arno Rheingans in einem Schreiben an die Sparkasse aufmerksam. Womöglich sei die "seinem Mandanten gewährte Möglichkeit zur Sondertilgung" nicht zu dessen Gunsten in die Berechnung eingeflossen. "Ich glaube, mein Fall ist nur die Spitze eines Eisbergs", sagt Jösch. Es reiche auf jeden Fall, um festzustellen, dass es an der Beratung hapere.

(RP)
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