Meerbusch Streit um Schenkungs-Regeln

Düsseldorf · Wer der Stadt Meerbusch künftig Kunst schenken möchte, muss einige Regeln beachten. Das beschloss eine Mehrheit aus FDP, SPD, Grünen und UWG gegen den heftigen Widerstand der CDU im Kulturausschuss.

Kunst ist in Meerbusch reichlich vorhanden: In Privathäusern, Galerien – und im öffentlichen Raum. Diverse Skulpturen teils namhafter Künstler schmücken Kreisverkehre, Parks und Plätze. Ein Teil davon sind Gaben von Künstlern und Vereinen. Zuletzt schenkten die Kleenen Strömper der Stadt eine Pferdetränken-Skulptur für den Strümper Marktplatz, den Schmitterhof.

Die Mehrheit im Ausschuss beschloss nun folgende Regeln: Der Schenker soll der Verwaltung im Vorfeld seinen Standortwunsch mitteilen sowie eine Beschreibung des Kunstwerks und eine Begutachtung einreichen, "die den künstlerischen oder kulturellen Wert bestätigt". Die Stadt solle die anfallenden Folgekosten (Reinigung, Strom) ermitteln und das Schenkungs-Angebot dann mit allen eingereichten Unterlagen dem Ausschuss vorlegen. Ein solches Verfahren wird im Rhein-Kreis bislang nur von der Stadt Neuss verwendet.

"Wir sollten froh über das Engagement vieler Vereine und Bürger sein, die Kunstwerke im öffentlichen Raum platzieren möchten. Wer aber teure Gutachten fordert und weitere bürokratische Hürden schafft, schreckt ab. Ehrenamtliches Engagement wird somit nicht gefördert, sondern erschwert ", kritisierte CDU-Chef Carsten Herlitz. Er betonte, dass der Rat ohnehin über die Annahme von Schenkungen entscheide und es "vollkommen ausreichend wäre, wenn Vereine oder Bürger möglichst frühzeitig mit der Verwaltung entsprechend in Kontakt treten".

"Unter diesen Umständen wird der Lanker Heimatkreis der Stadt nichts mehr schenken. Sie leisten der Stadt und den Schenkenden damit keinen Dienst", ärgerte sich der Ausschussvorsitzende Franz-Josef Radmacher (CDU), der gleichzeitig Vorsitzender des Lanker Heimatkreises ist.

SPD-Ausschussmitglied Christa Buers hielt dagegen, dass die Regeln Klarheit für potenzielle Schenkende schafften: "Wenn es kein Regelwerk gibt, kann man von Vereinen auch nicht erwarten, dass sie sich daran halten". Die Verwaltung begründete den Antrag damit, dass "eine objektive Entscheidungsgrundlage sowohl aus rechtlichen als auch aus kunstqualitativen Grünen sinnvoll ist, wenn die Annahme und Aufstellung geschenkter Kunstwerke nicht der Beliebigkeit anheim gestellt werden soll".

(RP)
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