Meerbusch Stadt will gegen Arbeiterunterkunft vorgehen

Meerbusch · Im Streit um die Nutzung eines Hauses im Office-Park-Büderich als Unterkunft für Monteure greift die Stadt nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf nun durch. Das Gericht hatte in zwei Eilverfahren entschieden, dass die Nutzungsuntersagung der Stadt rechtmäßig war, weil der Mieter die Beherbergung "schwarz" aufgenommen hatte und damit gegen die geltende Gesetzeslage des formellen Baurechts verstößt. Auch gegen die Zurückstellung des Baugesuchs für einen Beherbergungsbetrieb mit 59 Betten hatte der Mieter geklagt. Mit diesem Antrag ist er zwar erfolgreich, jedoch aus Sicht des Klägers nur auf dem Papier. Denn das Gericht sieht die Bedingung für eine Zurückstellung als nicht gegeben, da das Vorhaben bereits gegenwärtig planungsrechtlich unzulässig sei (RP berichtete).

(tak)
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