Meerbusch Spindlers Nebentätigkeiten

Düsseldorf · Bürgermeister Dieter Spindler sitzt in diversen Aufsichtsräten und Beiräten. 6000 Euro davon darf er behalten. Daran ändert auch das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Neusser Amtskollegen nichts.

Warum sitzt Dieter Spindler unter anderem im Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch? Verdankt er diese Nebentätigkeit seinem Amt als Bürgermeister, oder weil er als Meerbuscher über so viel Sachverstand in der Energieversorgung verfügt, dass es zum Vorteil der Geschäfte der mehrheitlich städtischen Gesellschaft reicht? Anders als der Neusser Bürgermeister Herbert Napp versucht Spindler eine solche Differenzierung erst gar nicht.

Napp war bis zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig gegangen, um seine Vergütungen vom RWE behalten zu dürfen. In letzter Instanz haben die Richter jetzt entscheiden, dass Beamte zur "Ablieferung ihrer Vergütung für eine Tätigkeit verpflichtet sind, die zu ihren Aufgaben im Hauptamt gehören". Napp sei schließlich nur in seiner Funktion als Neusser Bürgermeister in den RWE-Beirat berufen worden — und nicht als Privatperson. Das gilt analog auch für Spindlers Tätigkeiten.

Er ist nicht nur Vorsitzender im Aufsichtsrat der WBM, sondern auch im Aufsichtsrat der Wassernetz Osterath GmbH (WNO) und im Aufsichtsrat der Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co KG.

Darüber hinaus ist er im Beirat der Rhenag, im Beirat der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft im Kreis Viersen (GWG) und Vorsitzender sowohl im RWE Kommunalbeirat als auch in der Lärmschutzkommission des Flughafen Düsseldorfs. In der Summe hat der Bürgermeister im vergangenen Jahr dafür 6192, 64 Euro bekommen. 6000 Euro durfte er behalten, 192,64 Euro hat er an die Stadtkasse abgeführt.

Der Bund der Steuerzahler nennt das Leipziger Urteil konsequent und logisch: "Wer in der Kommunalpolitik unterwegs ist, wird immer aufgrund seines Amtes berufen und nicht wegen der Persönlichkeit", sagt Eberhard Kanski. "Die erlaubten 6000 Euro pro Jahr als Aufwandsentschädigungen reichen völlig aus."

Düsseldorfs Oberbürgermeister Dirk Elbers ärgert sich über die strengen Vorschriften für Kommunalpolitiker in der Nebentätigkeitsverordnung "während Landes- und Bundespolitiker locker hinzuverdienen dürfen". Immerhin bedeuteten viele Mandate auch viel Arbeit. Düsseldorfs verstorbener Oberbürgermeister Joachim Erwin argumentiert einst gar, dass er über solche Nebentätigkeiten einen bedeutenden Teil seiner Bezüge als OB refinanziere.

Davon kann bei Spindler nicht die Rede sein. Bei einer monatlichen Grundbesoldung von 7336,92 Euro fallen die 192,64 Euro jährlich nicht ins Gewicht.

Napps Interpretation des BVG-Urteils, er sei in den Aufsichtsräten gleichsam abhängig vom Stadtrat oder in letzter Konsequenz weisungsgebunden, wischt Spindler beiseite. Vertreter der Kommune in Aufsichtsräten hätten die Stadt über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt sei.

Die grundsätzliche Verpflichtung von Aufsichtsratsmitgliedern, den Interessen des Unternehmens zu dienen sowie die Verschwiegenheitspflicht zu wahren, könne daher im Widerspruch zu den Vorschriften der Gemeindeordnung stehen, sagte der Bürgermeister unlängst.

(RP)
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