Meerbusch Spindlers Dilemma

Meerbusch · Der Bürgermeister gibt eine Sonderprüfung in Auftrag, ob er von seinen Vergütungen aus Tätigkeiten in Aufsichts- und Beiräten etwas behalten darf, oder ob er alles an die Stadtkasse abführen muss.

 Bürgermeister Dieter Spindler möchte Klarheit: Das Rechnungsprüfungsamt soll klären, welche Beiratsvergütungen er abgeben muss.

Bürgermeister Dieter Spindler möchte Klarheit: Das Rechnungsprüfungsamt soll klären, welche Beiratsvergütungen er abgeben muss.

Foto: UD

Bürgermeister Dieter Spindler sitzt in diversen Aufsichts- und Beiräten. Dafür bekommt er Geld. Im Jahr 2010 war es eine Summe von 6192,64 Euro. Den Großteil davon — nämlich 6000 Euro — hat Spindler in der Vergangenheit behalten, den Betrag oberhalb dieser Grenze an die Stadtkasse abgeführt.

War das korrekt? Standen die Vergütungen zum Beispiel der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch oder des RWE Kommunalbeirats Dieter Spindler persönlich zu? Oder hätte er die Aufwandsentschädigungen komplett an die Meerbuscher Kämmerei abführen müssen?

Spindler selbst nun das städtische Rechnungsprüfungsamt beauftragt, den Sachverhalt zu klären — gleichsam aus Selbstschutz. Wörtlich heißt es in einem Brief an den Ratsherrn und Juristen Jörg Schleifer (FDP): "Gemäß Paragraf 103 Absatz 3 Gemeindeordnung teile ich Ihnen als Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses mit, dass ich das Rechnungsprüfungsamt mit einer Sonderprüfung beauftragt habe.

Gegenstand der Prüfung ist die Frage, inwieweit Beträge, die mir aufgrund meiner Tätigkeiten in Beiräten und Aufsichtsräten zufließen, unabhängig von der Höchstgrenze von 6000 Euro gemäß der Nebentätigkeitsverordnung an die Stadt abzuführen sind. Diese Frage wird aufgrund einer geänderten Rechtsprechung diskutiert. Durch die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes möchte ich in dieser Angelegenheit eine Klärung herbeiführen."

Zum Hintergrund: In Meerbuschs Nachbarkommune Neuss hatte Bürgermeister Herbert Napp gegen die eigene Stadt geklagt. Er wollte die Aufwandsentschädigungen für seine Tätigkeit im Beirat des Energiekonzerns RWE behalten und nicht an die Kommune abführen. Dafür ging der Christdemokrat durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und verlor. "Der Kläger wurde nur in seiner Funktion als Bürgermeister in den Beirat berufen und ist dort nicht als Privatperson", begründete die Kammer ihre Entscheidung. Konsequenz: Weil er diese Tätigkeit im Rahmen seiner (gut bezahlten) dienstlichen Aufgaben als hauptamtlicher Bürgermeister wahrnimmt, ist er als Beamter verpflichtet, die Vergütung dafür abzugeben.

Die Auswirkungen der Rechtsprechung vom März vergangenen Jahres seien weder vom Land noch vom Städte- und Gemeindebund abschließend geklärt, keine Empfehlungen ausgesprochen worden, berichtete Thomas Fox, Leiter des städtischen Rechnungsprüfungsamts, auf RP-Anfrage. Dadurch entstehe eine Rechtsunsicherheit bei allen Betroffenen.

Mit der Sonderprüfung will Spindler nun mehr Klarheit in die Angelegenheit bringen. Gehört zum Beispiel sein Aufsichtsratsmandat bei der Wassernetz Osterath GmbH zu seinen dienstlichen Aufgaben als Bürgermeister — falls ja, dann steht ihm keine gesonderte Vergütung dafür zu.

(RP/rl)
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