Meerbusch "Schwere Verfahrensfehler"

Meerbusch · Die Initiative gegen den Doppelkonverter Osterath fordert die Bundesnetzagentur auf, das gesamte Konsultationsverfahren zu wiederholen. Dabei stützt sie sich auf die Einschätzung einer großen Anwaltskanzlei.

 Neben dem Umspannwerk in Osterath soll auf einem Feld am Ingerweg auf einer Grundfläche von 100 000 Quadratmetern ein großer Konverter entstehen.

Neben dem Umspannwerk in Osterath soll auf einem Feld am Ingerweg auf einer Grundfläche von 100 000 Quadratmetern ein großer Konverter entstehen.

Während Meerbuschs Politiker erst nächste Woche entscheiden wollen, ob sie der Stadtverwaltung im Kampf gegen den geplanten Doppelkonverter in Osterath Geld für eine externe Unterstützung durch eine Anwaltskanzlei bereitstellen, hat die Initiative gegen den Doppelkonverter Osterath gestern Fakten geschaffen. Mit Datum vom 18. Oktober erhob in ihrem Auftrag die renommierte Düsseldorfer Kanzlei RWP Rechtsanwälte – unter anderem arbeitet dort der Strümper Landtagsabgeordnete Lutz Lienenkämper (CDU) – bei der Bundesnetzagentur Einwendungen gegen den Netzentwicklungsplan.

"Mit keinem Wort erwähnt"

Rechtsanwalt Clemens Antweiler von RWP bemängelt in seinem dreiseitigen Schreiben "mehrere schwere Verfahrensfehler". Der vielleicht wichtigste: "Dass in Osterath ein Konverter errichtet werden soll, wird im Entwurf des Netzentwicklungsplans mit keinem Wort ausdrücklich erwähnt", so Antweiler. Laut Energiewirtschaftsgesetz müsse aber ein Netzentwicklungsplan alle Maßnahmen umfassen, die erforderlich sind, um die Anforderungen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Netzes zu erfüllen. "Weder die Träger öffentlicher Belange noch die Öffentlichkeit können auf dieser Grundlage erkennen, dass der Übertragungsnetzbetreiber plant, in Nachbarschaft zu Wohngebieten einen Konverter mit einer Grundfläche von 100 x 200 x 30 Metern zu errichten", betont Antweiler. Auch der Umweltbericht genüge den gesetzlichen Anforderungen nicht, da er weder den geplanten Konverter erwähne noch darstelle, welche Auswirkungen Konverter auf die Umwelt haben.

Als weiteren Fehler führt der Rechtsanwalt die fehlenden Antworten Amprions auf die Fragen der Stadt Meerbusch an. Amprion antwortete erst nach 97 Tagen – nach Ende des ersten Teils des Konsultationsprozesses. Rechtsanwalt Antweiler: "Alle weiteren Verfahrensschritte werden von diesem Fehler infiziert."

Da eine ordnungsgemäße Öffentlichkeitsbeteiligung nicht möglich gewesen sei, bliebe nur eine Lösung. Antweiler: "Das Konsultationsverfahren muss von vorne beginnen."

Das hätte massive Auswirkungen auf den ambitionierten Zeitplan der Bundesregierung: Der Netzentwicklungsplan soll von der Bundesnetzagentur bereits Anfang 2013 als so genannter Bundesbedarfsplan in den Deutschen Bundestag eingebracht und von den Abgeordneten als Gesetz verabschiedet werden. Spätestens 2017 sollte die Stromautobahn mit dem Osterather Konverter stehen.

Eine Sprecherin der Bundesnetzagentur kündigte auf Anfrage unserer Zeitung für heute eine Stellungnahme an.

(RP/ila)
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