Meerbusch Schutzhülle für Vikarie

Düsseldorf · Der Rechsstreit zwischen Stadt und Eigentümer des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes in Osterath an der Hochstraße geht weiter. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts wird für Ende des Jahres erwartet.

Einig sind sich die streitenden Parteien nur über eines: Auf eine mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht verzichten sowohl die Stadt Meerbusch als auch Helmut Holzum, Eigentümer der denkmalgeschützen Vikarie in Osterath an der Hochstraße. Das Urteil erwarten beide Seiten gegen Ende des Jahres.

Holzum hat beantragt, das wahrscheinlich aus dem 17. Jahrhundert stammende Gebäude abreißen zu dürfen, weil sich die Sanierung und die Nutzung wegen der hohen Kosten nicht wirtschaftlich darstellen ließen. Die Untere Denkmalbehörde in der Meerbuscher Stadtverwaltung hat den Antrag mit Rückendeckung der Politik mit der Begründung abgelehnt, die finanziellen Probleme seien hausgemacht.

Bei einem ersten Versuch, das Denkmal wieder herzurichten seien so viele Fehler gemacht worden, dass die Aufsichtsbehörde in Person von Reinhard Lutum den Bau habe stilllegen müssen. Die Beseitigung dieser Fehler schlage nun zusätzlich zu Buche. Von 180 000 Euro ist die Rede. "Das kann aber kein Grund sein, das Denkmal abzureißen. Das Haus ist ohne Zweifel erhaltenswert und auch -fähig", findet Lutum.

In einem Zivilprozess vor dem Landgericht Kleve hat Holzum deshalb seinen Architekten verklagt. Der Prozess endete mit einem Vergleich. Damit die alte Vikarie in der Bausubstanz nicht weiter Schaden nimmt, hat die Denkmalbehörde zahlreiche Auflagen erlassen. Weil der Eigentümer sich weigert, noch weiteres Geld in die Immobilie zu stecken, hat die Stadt im Wege der so genannten Ersatzvornahme einen Schutzmantel um das Gemäuer hängen lassen. Die Kosten dafür will die Stadt auf dem Rechtsweg von Holzum zurück holen.

Bis zum 30. September haben beide Parteien Zeit, weitere Schriftsätze bei Gericht einzureichen. Holzums Rechtsanwalt Karl-Heinz Bortloff erklärte gestern, er werde für seinen Mandanten eine neue Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorlegen, aus dem der "selbstverschuldete" Anteil herausgerechnet sei. "Auch dann ist eine Nutzung der Immobilie wirtschaftlich nicht darzustellen", sagte der Jurist. Für den Fall, dass diese Argumente nicht greifen, kündigte Bortloff an, einen Übernahmeantrag an die Stadt zu stellen.

Mit einem solchen Gedanken hat sich auch Heinrich Westerlage, Leiter der städtischen Rechtsabteilung, schon befasst. Ein solcher Schritt berge ebenfalls genügend Konfliktpotenzial. Es wäre zum Beispiel zu klären, zu welchen Konditionen ein solcher Eigentümerwechsel stattfinden könnte.

Beim Ortstermin mit dem Verwaltungsgericht in Osterath deutete nichts darauf hin, dass sich beide Seiten einvernehmlich annähern könnten. Und so hoffen die streitenden Parteien darauf, dass Ende des Jahres ein für sie positives Urteil fällt. Die Fortsetzung des Streits in nächster Instanz ist wahrscheinlich. Holzum: "Ich schöpfe den Rechtsweg aus."

(RP)
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