Meerbusch Schulversuch: Urteil bremst Kommunen

Meerbusch · Die Pläne zur Gründung einer Gemeinschaftsschule im Schulversuch kann die zuständige Dezernentin Angelika Mielke-Westerlage erst einmal auf Eis legen.

 Zum Beginn des neuen Schuljahrs am 7. September starten in Nordrhein-Westfalen Gemeinschaftsschulen an folgenden Standorten: Ascheberg, Billerbeck, Bochum, Burbach, Kalletal, Köln (Ferdinandstraße), Köln (Wuppertaler Straße), Langenberg, Lippetal, Morsbach, Neuenrade und Rheinberg.

Zum Beginn des neuen Schuljahrs am 7. September starten in Nordrhein-Westfalen Gemeinschaftsschulen an folgenden Standorten: Ascheberg, Billerbeck, Bochum, Burbach, Kalletal, Köln (Ferdinandstraße), Köln (Wuppertaler Straße), Langenberg, Lippetal, Morsbach, Neuenrade und Rheinberg.

Foto: ddp

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die gesetzlichen Grundlagen für den Schulversuch als unzureichend kritisiert und die Gründung einer Schule im Sauerland für unzulässig erklärt. Mielke-Westerlage befürwortet dennoch weiter das Prinzip Schulversuch, hat aber die Schulausschusssitzung im Juni erst einmal abgesagt.

"Ich halte die Gemeinschaftsschule mit den bisherigen Rahmensetzungen des Schulministeriums — also kleine Klassen, gute Lehrerausstattung, gymnasiale Standards, Abituroption — für eine sinnvolle Ergänzung der Schullandschaft, denn sie trägt den Wünschen von Eltern, die in zunehmender Anzahl für ihr Kind eine Schule wünschen, bei der der Bildungsgang länger offen gehalten wird, Rechnung", sagt sie in einer Stellungnahme.

Im Verfahren um die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in Finnentrop habe das OVG nicht die Schulform als solche beanstandet, sondern festgestellt, dass deren Einführung aufgrund der Schulversuchsermächtigung keine ausreichende Legitimation enthalte. Wesensmerkmal des Versuchs sei die Erprobung der Reformmaßnahme, im Falle der Gemeinschaftsschule stehe die Eignung bereits fest.

Bedauerlich sei allerdings, so Mielke-Westerlage, dass die Landesregierung diese Schulform ohne die notwendige Rechtssicherheit auf den Weg gebracht hat und uns zudem nur ein kurzes Zeitfenster zur Verfügung stand, die aufwendigen Antragsunterlagen zu erarbeiten. Mit enormem Zeitdruck hätten Vertreter aus dem Schulausschuss, die beteiligten Schulen mit ihren Lehrkräften und die Verwaltung am Projekt gearbeitet, um bis Ende Oktober 2011 den Antrag an das Schulministerium zu stellen, so die Dezernentin.

Dazu gehören unter anderem ein überzeugendes, pädagogisches Konzept und eine Elternbefragung. Ich hoffe, dass die Landesregierung zeitnah eine Möglichkeit bietet, die Schullandschaft in Meerbusch bedarfsgerecht und gesetzeskonform weiterzuentwickeln.

"Wir arbeiten mit Hochdruck an einer gesetzlichen Grundlage", sagte Ministeriumssprecher Jörg Harm gestern. Zum Zeitrahmen wollte er sich jedoch nicht äußern. Das Interesse an der Schulform sei aber weiterhin groß. 100 Interessensbekundungen lägen vor.

Zum Beginn des neuen Schuljahrs am 7. September starten in Nordrhein-Westfalen Gemeinschaftsschulen an folgenden Standorten: Ascheberg, Billerbeck, Bochum, Burbach, Kalletal, Köln (Ferdinandstraße), Köln (Wuppertaler Straße), Langenberg, Lippetal, Morsbach, Neuenrade und Rheinberg. Die Auswirkungen auf die ebenfalls angefochtene Genehmigung für die Gemeinschaftsschule Blankenheim/ Nettersheim, werden noch geprüft.

(RP/rl)
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