Meerbusch Schulstreit: Bistum schreibt Bürgermeisterin

Meerbusch · Vor der entscheidenden Ratssitzung zur Schließung des katholischen Bekenntniszweigs Osterath drängen Bistum Aachen und Pfarrer Norbert Viertel darauf, die Entscheidung zu überdenken. Angelika Mielke-Westerlage sieht keine Rechtsgrundlage.

 Andreas Frick, Generalvikar in Aachen. Sein Bistum hält es für falsch, den Bekenntniszweig auslaufen zu lassen.

Andreas Frick, Generalvikar in Aachen. Sein Bistum hält es für falsch, den Bekenntniszweig auslaufen zu lassen.

Foto: Andreas Steindl

Es ist der wohl letzte Versuch der Rettung einer 109 Jahre alten Schule: Andreas Frick, Generalvikar in Aachen, hat in einem Schreiben Meerbuschs Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage aufgefordert, die Entscheidung der Auflösung des katholischen Bekenntniszweigs im neuen Grundschulverbund Osterath zu überdenken. "Katholische Grundschulen leisten aus Sicht des Bistums Aachen einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag in unserer pluralen Gesellschaft. Um ein vielfältiges Grundschulangebot weiterhin gewährleisten zu können, sprechen wir uns für den Erhalt des katholischen Teilstandortes aus. In diesem Sinnen halten wir es für falsch, nur die Anzahl der Anmeldungen eines Jahrgangs für die Entscheidung zugrunde zu legen", lässt Bistumssprecher Stefan Wieland auf Anfrage mitteilen. Auch Pfarrer Norbert Viertel von der Pfarrei Hildegundis von Meer spricht sich für den Erhalt aus: Er betont die hohe Wichtigkeit einer Trägervielfalt in Meerbusch.

Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage bestätigte gestern den Empfang des Schreibens. "Die Entwicklung ist traurig, ich hätte mir gewünscht, dass es ausreichend Anmeldungen gibt. Das war leider nicht der Fall. Ich habe mich auch erkundigt, ob man nicht ein Jahr abwarten kann, wie die nächste Anmeldephase ausfällt." Die Stadt sei aber wegen der geltenden Rechtslage zum Schritt gezwungen.

 Angelika Mielke-Westerlage, Bürgermeisterin von Meerbusch, bedauert die Auflösung.

Angelika Mielke-Westerlage, Bürgermeisterin von Meerbusch, bedauert die Auflösung.

Foto: U. D./Steindl

Im neuen Grundschulverbund aus katholischer und städtischer Schule, der am Standort Wienenweg vereint wird, haben nur 13 Eltern ihr Kind am katholischen Bekenntniszweig angemeldet, 39 am städtischen Hauptzweig der Schule. Die Eltern der 39 Schüler für den Hauptzweig haben bereits eine Information erhalten, dass ihr Kind dort unterrichtet werden kann. Die 13 Eltern, die ihr Kind am katholischen Zweig unterrichten lassen wollten, sind noch nicht informiert worden. Die Stadt will darauf warten, dass der Rat die Auflösung der Schule beschließt. Im Schulausschuss hat die Politik dem Plan einer sukzessiven Auflösung bereits die Zustimmung erteilt und dem Rat damit empfohlen, dem Auslaufen zuzustimmen. Der Rat entscheidet am nächsten Donnerstag in Osterath (17 Uhr, Meerbusch-Gymnasium, Mönkesweg 58).

Vorwürfe aus Reihen der Elternschaft, die in einem Brandbrief am Wochenende den Erhalt der Schule gefordert hatte, weist Schuldezernent Frank Maatz zurück. Er sagt, im Vorfeld seien "alle erdenklichen Informationsangebote für die Eltern zur Verfügung gestellt" worden - Info-Abende, ein Info-Brief und Möglichkeit der Unterrichtshospitanz in beiden Schulzweigen. "Alle Angebote wurden von den Eltern umfänglich genutzt." Maatz verweist auf das Schulgesetz: Die derzeitige Zahl von 52 Anmeldungen bedeute, dass nicht mehr als zwei Eingangsklassen gebildet werden dürfen. "Da sich mit 39 Schülern aber mehr als für eine Klasse höchstens zulässig am Hauptstandort angemeldet haben, müssen am Gemeinschaftsschul-Standort bereits zwei Klassen gebildet werden. Insofern kommt zwingend kein Teilstandort-Bekenntniszweig zustande." Die Hoffnung der Eltern, dass die Gerretz-Schule wiederbelebt werden kann, trübt Maatz ebenfalls: "Eine einmal aufgelöste Schule bzw. ein einmal aufgelöster Teilstandort kann nach einer temporären Vakanz auch nicht erneut aufleben und fortgesetzt werden. Jede Schule ist jahrgangsstufenweise aufsteigend organisiert. Sie kann nicht mit einem fehlenden Jahrgang zwischendrin weitergeführt werden. Eine Fortführung mit Klassen unterhalb des unteren Wertes der vorgeschriebenen Klassengröße ist ebenfalls nicht zulässig."

(RP)
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