Meerbusch Schulpflegschaft: "Verwaltung täuscht"

Meerbusch · Die Schulpflegschaft der Barbara-Gerretz-Schule greift die Stadtverwaltung vor der entscheidenden Sitzung zur Zukunft der städtisch-katholischen Grundschule (Mittwoch, 17 Uhr, Realschul-Aula) scharf an.

 Die Barbara-Gerretz-Schule in Osterath. Eltern und Ehemalige wehren sich gegen die mögliche Schließung. Am Mittwoch wird entschieden.

Die Barbara-Gerretz-Schule in Osterath. Eltern und Ehemalige wehren sich gegen die mögliche Schließung. Am Mittwoch wird entschieden.

Foto: Ulli Dackweiler

Kernvorwurf der Schüler-Eltern: Die Verwaltung täusche die Politiker bei "wesentlichen Tatsachen" oder verzerre diese. "Durch die Stadtverwaltung werden die Tatsachen und rechtlichen Grundlagen bewusst falsch dargestellt", schreibt die Pflegschaft in einer 13-seitigen Stellungnahme an den Schulausschuss.

Eltern und Ehemalige fahren schweres Geschütz auf: "Man kann nur vermuten, dass persönliche Vorteile durch Veräußerung des Schul-Grundstücks angestrebt werden". Konkret verschweige die Verwaltung aktuelle Gerichtsverfahren und lasse unerwähnt, dass durch die Schließung der Gerretz-Schule "Investitionen erforderlich werden, die die Sanierungskosten deutlich übersteigen werden".

Die Schulpflegschaft beklagt, dass der nichtöffentliche Schul-Arbeitskreis nicht "ergebnisoffen" gearbeitet, sondern immer das Ziel der Schließung verfolgt habe. Alternativen seien nicht geprüft worden, wie beispielsweise die Boverter Grundschule als Teilstandort der Eichendorff- oder der Gerretz-Schule zu erhalten — oder eine der anderen Schulen zu schließen.

Beim Thema Denkmalschutz wirft die Schulpflegschaft Schuldezernentin Angelika Mielke-Westerlage vor, im Schulausschuss "bewusst getäuscht" zu haben. Es geht um die Frage, ob es beim Landschaftsverband ein laufendes Verfahren gibt, das Schulgebäude unter Denkmalschutz zu stellen. Die Schuldezernentin habe dies im Ausschuss verneint.

Der Landschaftsverband habe der Schulpflegschaft allerdings nach der Sitzung mitgeteilt, dass die Stadt ihm bereits Bauunterlagen des Schulgebäudes zugesandt hatte. Es gebe sehr wohl ein Verfahren, über das die Stadt seit Februar informiert gewesen sei, so die Schulpflegschaft. Die Verwaltung, so der Vorwurf, habe offenbar mit ihrer Aussage versucht, die Gegner der Schließung "unglaubwürdig zu machen" und Bedenken zu zerstreuen, dass ein späterer Abriss des Gebäudes nicht möglich sei.

Auf juristischem Gebiet führt die Schulpflegschaft ins Feld, dass die aktuelle Rechtsprechung den Verfassungsrang der Bekenntnisschule betone. So habe das Verwaltungsgericht Minden 2010 den Bürgermeister von Porta Westfalica dafür gerügt, sich über den Verfassungsrang der Bekenntnisschule hinweggesetzt zu haben.

Der dortige Stadtrat habe daraufhin den Schließungsbeschluss für eine evangelische Grundschule wieder aufgehoben. Fazit der Schulpflegschaft aus mehreren Verfahren: Die Schließung einer Bekenntnisschule ohne Alternative in zumutbarer Nähe dürfe nicht ohne vorherige Elternbefragung durchgeführt werden.

(RP/ila)
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