Meerbusch Risiko beim Rathaussturm

Düsseldorf · Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen und Juristen melden Bedenken an. In Viersen weigerte sich der Feuerwehrchef, die Drehleiter für das jecke Brauchtum zur Verfügung zu stellen.

 Die Jecken freuen sich auf die neue Session.

Die Jecken freuen sich auf die neue Session.

Foto: ddp, ddp

Heute, am Altweiberdonnerstag, geht am Rathaus wieder die Post ab: Punkt 11.11 Uhr will eine wild gewordene Schwadron stadtbekannter Weiber gemeinsam mit Volker I. Schleien, Prinz Karneval der "Freien Herrlichkeit Nierst", die Schlüsselgewalt im Sturm an sich reißen. Die "Möhnen" der Katholischen Frauengemeinschaften (kfd) aus Osterath und Lank-Latum, der Awo Büderich und der KG "Fettnäppke" Osterath und "Kött on Kleen" Nierst sind ebenso mit von der Partie wie die Jecken der Gesellschaften "Heinzelmännchen" und "Blau-Weiß" aus Büderich. Hinzu kommen die Kinderprinzenpaare aus Lank-Latum und Nierst. Das Objekt der Begierde: der überdimensionale Rathaus-Schlüssel, den Verwaltungschef Dieter Spindler wie seinen Augapfel hütet.

Ob es letztlich nicht besser wäre, den Schlüssel kampflos zu überlassen und die Narren ungehindert ins Zentrum der Macht zu lassen, ist für Verantwortliche in anderen Kommunen inzwischen ein ernsthaftes Thema. In Viersen hat sich der Chef der Feuerwehr geweigert, die Drehleiter für die Erstürmung des Rathauses zur Verfügung zu stellen. Eindeutige Aussagen der Juristen und Experten des Gemeindeunfallversicherungsverbandes hätten den Feuerwehrchef dazu bewogen.

In Meerbusch steigen Prinz und Kinderprinz mit einem Hubwagen der Stadt auf die Höhe des Rathausbalkons an der Dorfstraße, um aus dem sicheren Korb hinaus über die Brüstung auf den Balkon zu klettern und Bürgermeister Dieter Spindler wenigstens für die kurze jecke Zeit als Hausherr abzulösen.

Dabei stehen einige Verantwortliche sprichwörtlich schon mit einem Bein im Gefängnis. Dirk Ciper, international tätiger Rechtsanwalt mit Hauptsitz in Düsseldorf, bestätigt auf RP-Anfrage, dass der Kommune und deren Amtsträger nach einem möglichen Zwischenfall sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen drohen könnten. Zum Beispiel würde geprüft werden müssen, was die Kommune an Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat, um einen eventuellen Fehltritt mit Sturz in die Tiefe zu verhindern. Jeder Dachdecker muss nach den Unfallverhütungsvorschriften in luftiger Höhe Netze spannen, um für einen Ausrutscher gewappnet zu sein. Eindeutig sind die Auskünfte der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen. Deren Sprecher Thomas Picht erklärte, versichert seien die Bediensteten der Stadt nur, wenn es sich bei der Rathauserstürmung und der anschließenden Feier um eine dienstliche Veranstaltung der Kommune handele - wie etwa bei einer Weihnachtsfeier oder einem Betriebsfest. Klar sei aber auch, dass Privatpersonen wie etwa ein Karnevalsprinz oder ein Kinderprinz bei der Aktion in einem städtischen Hubwagen nicht über die Unfallkasse NRW versichert seien.

(RP)
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