Meerbusch Radfahrer klingelt Trauerzug auf Friedhof beiseite

Meerbusch · Stadt will verstärkt auf Friedhöfen kontrollieren — wer dort radfährt, muss ein Bußgeld zahlen

 Auf Friedhöfen, wie hier in Osterath, gilt Hundeverbot.

Auf Friedhöfen, wie hier in Osterath, gilt Hundeverbot.

Foto: dackweiler

Ärger auf Meerbuschs Friedhöfen. "Leider nutzen immer häufiger Radfahrer und Hundehalter unsere Friedhöfe, als wären es Freizeitanlagen", sagt Bereichsleiter Michael Betsch. "Gerade jetzt greift diese Unart offenbar wieder um sich." Betsch ist unter anderem für die städtischen Grünanlagen verantwortlich — und ist entsprechend verärgert. Auch Beschwerden von Friedhofsbesuchern gehen in diesen Tagen vermehrt ein.

Trotz der eindeutigen Verbotsschilder an den Eingängen werden die Orte letzter Ruhe gern als Radwegabkürzungen oder als Hunde-Gassi-Strecke genutzt. Der dreisteste Fall: Ein Trauerzug mit Sarg auf dem Weg zum Grab wurde von einem besonders eiligen Radler kurzerhand "weggeklingelt". "Bei anderer Gelegenheit mussten unsere Friedhofsgärtner einen Radfahrer mit Hund an der Leine zurechtweisen", sagt Betsch.

Die Regeln für das Verhalten auf dem Friedhof legt der Paragraf 5 der städtischen Friedhofssatzung genau fest. Dort heißt es im ersten Absatz: "Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen." Das Befahren der Friedhofswege "mit Fahrzeugen aller Art" ist nicht gestattet. Ausnahmen sind laut Satzung lediglich Kinderwagen, Rollstühle sowie die Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und der zugelassenen Gewerbetreibenden. Das Mitbringen von Tieren (ausgenommen Blindenhunde) ist verboten.

Die Verwaltung kündigt an, "die Friedhöfe verstärkt in den Blick zu nehmen und uneinsichtige Zeitgenossen gezielt anzusprechen". Bei Verstößen gegen die Friedhofssatzung ist laut Ordnungsbehörde ein Verwarngeld von bis zu 35 Euro möglich.

(RP)
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