Meerbusch Patronenklau: Mildes Urteil

Meerbusch · Ein Meerbuscher muss wegen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz Geldstrafe zahlen

"Verbrechen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz" lautete die zentrale Anklage, aufgrund derer sich jetzt ein 24-jähriger früherer Zeitsoldat aus Meerbusch vor dem Schöffengericht in Idar-Oberstein verantworten musste. Es verurteilte den zuletzt als Stabsunteroffizier in einer dortigen Kaserne stationierten Mann zu einer Geldstrafe von 2700 Euro – letztlich eine milde Strafe, denn Staatsanwaltschaft und Gericht gingen zugunsten des geständigen Angeklagten von einem minder schweren Fall aus. Für die widerrechtliche Aneignung von Kriegswaffen droht eine Freiheitsstrafe von ein bis fünf Jahren.

Bei Schießübung gestohlen

Dass es sich bei den unterschlagenen "Kriegswaffen" lediglich um sieben Gewehrpatronen handelte – schwere Waffen bis hin zu Artilleriegeschützen fallen unter dieselbe Strafvorschrift – war ein wesentlicher Grund für Richter Johannes Pfeifer und die Schöffen, Milde walten zu lassen. Hinzu kamen psychische Probleme des Angeklagten zum Tatzeitpunkt: Die Munition hatte der Soldat im Sommer vergangenen Jahres bei einer Schießübung unterschlagen, weil er nach eigenen Angaben aufgrund einer beruflichen, finanziellen und persönlichen Krise Suizidgedanken hegte. "Es ging irgendwie alles an mir vorbei. Das ist schwer in Worte zu fassen", schilderte er seine damalige Situation. Seine Freundin hatte ihn verlassen, hohe Schulden drückten, und nach Streit mit seiner Mutter und in seiner Dienststelle fühlte er sich als Außenseiter.

Laut seinem Anwalt führte dies alles zu der psychischen Erkrankung, gegen die er in Idar-Oberstein ambulant behandelt wurde. "Das Medikament hat aber offenbar seine Depression verstärkt." Aufgeflogen war die Unterschlagung Mitte August 2011 bei einer Durchsuchung des Spindes des Angeklagten, der eine Detonation auf dem Kasernengelände vorausgegangen war. Aus ungeklärten Gründen hatte der Soldat, der zuletzt den Rang eines Feldwebels bekleidete, einen Böller explodieren lassen.

Im Spind wurden neben der Munition eine Übungshandgranate sowie weitere nicht zugelassene Feuerwerkskörper gefunden – ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, der aber bei der Strafzumessung keine bedeutende Rolle spielte. Es folgte die fristlose Entlassung aus dem Dienstverhältnis, gegen die der 24-Jährige vor dem Verwaltungsgericht Klage erhoben hat. Zuvor war er im Bundeswehr-Zentralkrankenhaus in Koblenz einen Monat lang in stationärer psychischer Behandlung.

Persönliche Probleme überwunden

Mangelnde Unterstützung warf der Angeklagte, der seine Probleme inzwischen überwunden hat und in einer privaten Sicherheitsfirma arbeitet, seinen Vorgesetzten vor. "Ich war grundsätzlich der Schuldige, wenn irgendetwas schiefgelaufen ist." Schon 2010 habe er um die Versetzung in eine andere Dienststelle gebeten, die ihm vom damaligen Kompanieführer auch zugesagt worden sei. Nach dessen Ablösung habe die neue Kompanieführerin davon aber nichts mehr wissen wollen. Weil Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihren Verzicht auf Rechtsmittel erklärten, ist das Urteil rechtskräftig.

(RP)
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