Meerbusch Ostara: "Enteignung möglich"

Düsseldorf · Beim Thema Frischemarkt gibt es weiter Unstimmigkeiten zwischen CDU/Grünen und Investor Carat. Probleme beim Erwerb eines Grundstücks könnten notfalls durch Enteignung gelöst werden, meint der Carat-Anwalt.

Bis kurz vor der Planungsausschusssitzung haben Stadtverwaltung und Investor Carat über die künftige Bebauung des Ostara-Geländes verhandelt. Eigentlich hätte ein von Carat und CDU/Grünen-Mehrheit abgesegneter Kompromiss jetzt den Ausschuss passieren sollen. Doch dazu kam es nicht. Bei der Ausrichtung des umstrittenen Frischemarkts liegen Investor und CDU/Grüne noch weit auseinander. Der Wunsch beider Parteien, den Verkauf der Wohngrundstücke an die Versorgung mit regenerativer Energie zu koppeln, erweist sich derweil als rechtlich problematisch. Nun soll auf einer Sondersitzung am 5. Oktober entschieden werden.

"Wir haben noch Beratungs- und Informationsbedarf", begründeten die Mehrheitsfraktionen den Vertagungsantrag, dem alle Parteien zustimmten. Hauptknackpunkt ist und bleibt die Lage des 4000 Quadratmeter großen Frischemarkts. Der Investor möchte den repräsentativen Eingang des Lebensmittelmarkts zur Meerbuscher Straße und zum Bahnhof hin drehen. So entstehe, "ein attraktives Entrée für die in Osterath aussteigenden Bahnreisenden, welches das Image des Stadtteils positiv prägt".

CDU/Grüne präferieren jedoch einen Eingang nach Norden zu einer geplanten Promenade hin, um diese aufzuwerten. Doch Carat fürchtet, dass der Frischemarkt dann seine Magnetfunktion verlieren könnte. An der Nordseite würden sich nur "wenige potenzielle Kunden aufhalten". Hinzu kommt, dass die neue Promenade vom Osterather Ortskern aus erst dann einigermaßen bequem erreichbar sein wird, wenn die seit Jahrzehnten geplante Bahnunterführung gebaut ist.

Nahe der heutigen Ladestraße würden CDU/Grüne gerne einen Park-&Ride-Platz bauen lassen. Doch das Gelände ist im Privatbesitz eines Ehepaar, und die Eigentümer wissen offenbar genau um die Bedeutung der Fläche für das Bauprojekt. Die von Carat geführten Verkaufsverhandlungen dürften schwierig werden. CDU und Grüne empfehlen inzwischen, dass die Stadt das Gelände "zu einem angemessenen Preis kauft". Ein vom Investor in der Sache hinzugezogener Anwalt ist der Ansicht, dass die Fläche notfalls enteignet werden kann, falls die Verhandlungen scheitern. Voraussetzung sei, dass "für die angestrebte Nutzung ein öffentliches Interesse besteht und dass die Inanspruchnahme des Grundstücks für diesen Zweck erforderlich ist.

Auch zur Energieversorgung äußerte sich der Anwalt. Er warnt davor, die künftigen Bewohner vertraglich daran zu binden, Heizenergie ausschließlich vom geplanten Blockheizkraftwerk zu beziehen. Das könne gegen wettbewerbs- und kartellrechtliche Vorschriften verstoßen. Am besten sei es, wenn der Kraftwerksbetreiber die Kunden durch "günstige Marktkonditionen" an sich binde. Frage des Tages

(RP)
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