Neubauprojekt in Langst-Kierst Münkerhof: Jetzt rollen die Bagger

Der Abriss der alten Scheune in Langst-Kierst hat begonnen, stattdessen soll ein Mehrfamilienhaus entstehen. Das sorgt für Ärger in der Nachbarschaft. Am 21. November ist die Fläche Thema im Bauausschuss.

 Die Abrissarbeiten an der Schützenstraße in Langst-Kierst laufen.

Die Abrissarbeiten an der Schützenstraße in Langst-Kierst laufen.

Foto: RP/Angelika Kirchholtes

Es tut sich etwas an der Schützenstraße in Langst-Kierst. „Am Freitag rückte der erste Bagger an, um die Scheune neben dem denkmalgeschützten ehemaligen Münkerhof abzureißen“, berichtet eine Anwohnerin.

Seit die Nachbarn davon erfahren haben, dass an Stelle des baufälligen Gebäudes ein Zehn-Familienhaus entstehen soll, das die jetzige Bebauung überragen wird, schlagen die Wellen hoch. Mit Argusaugen beobachten sie alles, was auf dem Areal passiert. Gibt es eine Einzäunung, ein Baustellenschild? Sind die Arbeiter ordnungsgemäß gesichert? Tragen sie Schutzhelme? „Das liegt in der Verantwortung des Unternehmers, aber wir werden die Sicherheitsbestimmungen kontrollieren“, informiert der Technische Dezernent, Michael Assenmacher.

Doch das ist nur ein Nebenschauplatz der Auseinandersetzungen. Das eigentliche Problem, das die Nachbarn mit dem Neubau haben, ist seine Größe und Gestaltung. Zweigeschossig plus Satteldach soll das Gebäude werden und damit höher als die jetzige Scheune. „Wir werden dann von der Straße aus nicht mehr den Kirchturm sehen können“, beklagt Udo Lenz. „Die komplette Sicht auf das Dorf wird verschandelt.“

Allerdings gibt es eine Bauvoranfrage des Investors, die zunächst positiv beschieden, dann aber wieder zurückgezogen wurde. Dagegen hatte der Investor geklagt. Nach einem Ortstermin mit der zuständigen Richterin hat er Recht bekommen.

Im nichtöffentlichen Teil der nächsten Sitzung des Bauausschusses am 21. November wird dieses Urteil vorliegen und die daraus zu ziehenden Konsequenzen diskutiert werden. „Wenn eine positive Bauvoranfrage vorliegt, muss die Stadt die Baugenehmigung erteilen. Darauf hat der Investor Anspruch,“ erklärt Assenmacher.

Klar ist daher, dass das Gebäude nicht mehr verhindert werden kann. „Es muss sich in die Umgebung einfügen“, unterstreicht der Dezernent. Das gelte auch für die Gestaltung. Also kein Putz, sondern Klinker an der Fassade. Der Bauherr sei zudem verpflichtet, ausreichend Parkplätze auf seinem Grundstück nachzuweisen. Wie er diese anordnen wolle, müsse im Bauantrag dargestellt werden. Eine Baugenehmigung werde erst erteilt, wenn alle Details geklärt seien.

Die Anwohner befürchten, dass die Parkplätze nicht ausreichen werden und die neuen Bewohner auf der Schützenstraße herumfahren und einen Stellplatz suchen werden. „Dann können unsere Kinder nicht mehr mit ihren Rädchen dort fahren“, sorgen sie sich. Denn einen Bürgersteig gibt es nicht.

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