Meerbusch Nächsten Monat endet Rechtsanspruch auf Lärmschutzfenster

Meerbusch · Die Schallschutz-Förderung läuft am 7. Juli aus.Der Flughafen will das Programmfreiwillig verlängern. Der Verein "Bürger gegen Fluglärm" hält das für eine Mogelpackung

 Ein Airbus im Landeanflug über der St.-Mauritius-Kirche in Büderich.

Ein Airbus im Landeanflug über der St.-Mauritius-Kirche in Büderich.

Foto: Martin Röse

Meerbuscher Haus- und Wohnungseigentümer, die in der Lärmschutzzone des Düsseldorfer Flughafens wohnen, können beim Airport finanzielle Zuschüsse für bauliche Schallschutzmaßnahmen beantragen. Die ursprüngliche Schallschutz-Förderung läuft am 7. Juli aus. Damit endet auch die nach der Betriebsgenehmigung von 2005 vorgeschrieben Verpflichtung des Flughafens, den Bürgern entsprechende bauliche Veränderungen ohne Kostendeckelung zu erstatten. Die Förderung soll jedoch mit einem freiwilligen Programm fortgesetzt werden. Der Meerbuscher Verein "Bürger gegen Fluglärm" vermutet dahinter eine Mogelpackung des Flughafens. Der Airport versuche, das Budget klein zu halten und die Meerbuscher mit pauschalen Abgeltungserklärungen rechtlich zu "knebeln", sagt der Vereinsvorsitzende Christoph Lange. Der Flughafen dementiert das.

Zur Lärmminderung in den betroffenen Immobilien hat der Airport seit 2003 rund 67 Millionen Euro investiert. Nur Eigentümer von Wohngebäuden können einen Antrag auf Lärmschutzmaßnahmen stellen, beispielsweise in Form neuer Fenster. Entscheidend ist das Datum der Baugenehmigung des jeweiligen Objekts: Bauliche Schallschutzmaßnahmen werden nur für Immobilien bezuschusst, die vor dem 4. März 1974 gebaut oder bauaufsichtlich genehmigt worden sind. Für den Einbau schallgedämmter Belüftungsanlagen gilt der Stichtag 9. November 2005.

Das "Freiwillige Schallschutzprogramm" ist aus Sicht von Fluglärmgegner Lange kein Entgegenkommen des Airports. Im Gegenteil: "Die Bürger erhalten viel weniger, als ihnen rechtmäßig zusteht." Nach dem Ausfüllen des flughafeneigenen Formulares würde der Airport Gutachter schicken, die höchstens eine kostengünstige Minimallösung in Aussicht stellen und dem Eigentümer anschließend mit einer Abgeltungserklärung alle weiteren Rechtsansprüche nehmen. "Die Menschen sind danach immer noch nicht effektiv vor Fluglärm geschützt und außerdem noch zum Stillschweigen gezwungen", so Lange. Der Verein rät daher: "Den Antrag noch bis zum 7. Juli stellen und die ursprünglichen Formulare, die bald auch auf der Vereinshomepage (www.buergergegenfluglaerm.de) verfügbar sind, dafür verwenden.

Der Düsseldorfer Airport weist die Vorwürfe der Fluglärmgegner zurück. "Wir wollen niemanden hinters Licht führen und auch nicht am Budget sparen", sagt Airport-Sprecher Thomas Kötter. "Das Fluglärmgesetz wird bei der Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen auch im freiwilligen Programm streng befolgt. Unsere Formulare können sorglos genutzt werden, und unsere Gutachter arbeiten nach den in Deutschland geltenden Richtlinien und Normen." Der Flughafen werde sein Schallschutzprogramm im Rahmen der geplanten Kapazitätserweiterung sogar ausbauen und weitere 21 Millionen Euro investieren. Damit können die Instandhaltungskosten bereits getätigter Baumaßnahmen bezuschusst werden. Kötter: "Man sieht also, dass Sparen am Bürger nicht unser Stil ist."

(RP)
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