Meerbusch Messerangriff: Täter stand kurz vor Haft

Meerbusch · Der 42-Jähriger Meerbuscher hatte seine Lebensgefährtin 2012 schon einmal in Osterath niedergestochen

 Auf der Rudolf-Diesel-Straße in Osterath, wenige Schritte vor dem Parkplatz von "Futterhaus" und "Kaiser's" war das 39-jährige Opfer im August zusammengebrochen. In einer Notoperation retteten Ärzte ihr das Leben.

Auf der Rudolf-Diesel-Straße in Osterath, wenige Schritte vor dem Parkplatz von "Futterhaus" und "Kaiser's" war das 39-jährige Opfer im August zusammengebrochen. In einer Notoperation retteten Ärzte ihr das Leben.

Foto: röse

Die Messerattacke auf eine 39-Jährige nahe dem Parkplatz des "Kaiser's"-Filiale an der Rudolf-Diesel-Straße im vergangenen Sommer erschütterte viele. Es war der Lebensgefährte, der die Frau mit drei Stichen in die Lunge lebensgefährlich verletzte. Nur eine Notoperation konnte sie retten. Nun hat der 42-jährige Meerbuscher seine Freundin erneut mit dem Messer niedergestochen, diesmal im Holiday Inn Hotel am Düsseldorfer Hauptbahnhof. Der Mann wurde gestern in Düsseldorf einem Haftrichter vorgeführt, der Haftbefehl gegen ihn erließ. Der 42-Jährige war bereits im Februar für die Tat in Osterath zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Die Ladung zum Strafantritt war ihm vor zwei Wochen zugegangen.

 Farshid A. (r.) im Dezember 2012 im Landgericht Düsseldorf beim Prozess.

Farshid A. (r.) im Dezember 2012 im Landgericht Düsseldorf beim Prozess.

Foto: Bauer

Farshid A. hatte nach Prozessende zunächst wieder nach Hause gehen können. Verurteilt wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst angenommen, der Angeklagte habe seine Lebensgefährtin mit den Messerstichen töten wollen. Doch die hatte ihm offensichtlich im Laufe des Prozesses verziehen und ihn entlastet, als Verlobte konnte sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Die Merkmale des versuchten Mordes sah selbst der Staatsanwalt im Laufe des Prozesses nicht mehr als erfüllt an. Er forderte schließlich in seinem Plädoyer drei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. "Der Sachverständige hat festgestellt, dass der Angeklagte voll verantwortlich für seine Tat ist", erklärte er. Zwar habe der Beschuldigte ein Geständnis abgelegt, das aber zu einem Zeitpunkt, als längst klar war, dass er auch so überführt werden würde. Zudem sei Farshid A. wegen Körperverletzung einschlägig vorbestraft.

Die Verteidigerin des 42-jährigen Osterathers hatte vorgebracht, die Lebensgefährtin, die zuvor als Prostituierte gearbeitet hatte, habe ihren Mandanten am Tattag provoziert und beleidigt. Das habe zu der spontanen Tat geführt. Es war eine Verkettung unglücklicher Umstände", erklärte die Verteidigerin damals. Als mögliches Motiv für die Tat war Eifersucht angenommen worden. Die 39-Jährige habe sich trotz anderslautender Absprachen weiterhin prostituiert.

Am Mittwochabend hatte ein Streit dazu geführt, dass Farshid A. seine Lebensgefährtin erneut niederstach. Worüber das Paar gestritten hat, ist nicht bekannt. Der Meerbuscher war noch am Abend in der Düsseldorfer Altstadt festgenommen worden. Gerüchte, das Opfer, habe ihn erneut entlasten wollen, wurden von der Staatsanwaltschaft nicht bestätigt.

(RP)
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