Schüsse in Neusser Blumenladen Mordermittlungen: Meerbuscher schweigt weiterhin

(jasi) Im Prozess um den Meerbuscher, der Ende April seine Ex-Freundin an der Gladbacher Straße in der Neusser Nordstadt erschossen haben soll, wird es wohl eine lange Zeugenliste geben. Rund 50 Personen kommen aktuell für eine Aussage vor Gericht in Betracht.

Meerbuscher soll Ex-Freundin erschossen haben
Foto: Simon Janßen

Das teilte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf am Mittwoch auf Nachfrage mit. In der Regel soll innerhalb von sechs Monaten nach einer Tat mit der Hauptverhandlung begonnen werden. Ob diese „Frist“ in diesem Fall eingehalten werden kann, sei fraglich. Aufgrund der schweren Vorwürfe sind die Ermittlungen aufwendig. Auch weil sich der Verdächtige, der noch in einem Justiz-Krankenhaus liegt, weiterhin nicht äußern möchte.

Die Akte liegt momentan bei der Polizei in Düsseldorf, von wo aus die Mordkommission „Gladbacher“ gesteuert wird. „Es geht auch darum, den Tathergang zu rekonstruieren“, sagt Staatsanwalt Stefan Peters. Aktuell gebe es keinen Grund, daran zu zweifeln, dass der Verdächtige gesundheitlich in der Lage ist, an der Hauptverhandlung teilzunehmen.

Rückblick: Der Meerbuscher (zum Tatzeitpunkt 31 Jahre alt) soll seine Ex-Freundin (27) am 26. April auf der Gladbacher Straße verfolgt haben. Sie flüchtete in einen Blumenladen, wo vier Schüsse auf sie abgegeben wurden. Wenig später soll sich der Verdächtige von einem Zug überrollen lassen haben. Dabei wurde er schwer verletzt und kam in ein Krankenhaus. Unmittelbar nach der Tat war eine Pistole in einem Gebüsch nahe der Bahngleise gefunden worden. Ob es sich dabei um die Tatwaffe handelt, muss ebenfalls noch ermittelt werden.

Später kam raus: Der Meerbuscher hätte sich seiner Ex-Freundin gar nicht nähern dürfen. Denn sie hatte vom Amtsgericht Neuss ein Kontaktverbot erwirkt. Der Grund: Bereits in der Vergangenheit kam es zu Übergriffen. So gab es im Januar dieses Jahres einen Polizeieinsatz in der Wohnung des mutmaßlichen Mörders. Bei einer Auseinandersetzung soll er sie gewürgt haben. Um sich zu befreien, soll sie ihn gebissen haben. Zu diesem Zeitpunkt waren beide bereits getrennt. Die Anzeige gegen den Meerbuscher wegen dieses Vorfalls ist Gegenstand des Ermittlungsverfahrens. Die Anzeige gegen seine Ex-Freundin wurde fallengelassen.

Zudem war der Verdächtige im Jahr 2017 wegen einer Körperverletzung auffällig geworden. Er soll seine damalige Freundin – dabei handelte es sich nicht um das spätere Mordopfer – angegriffen haben. Auch ein Bekannter der Dame soll dabei verletzt worden sein.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort